Sofern der Ein­druck auf trust­pi­lot nicht täuscht, wächst die Zahl der Kun­den, die sich nega­tiv über Sola­ris (vor­mals Sola­ris­Bank) äußern, deutlich.

Ein ähn­li­ches Bild geben die Kun­den­be­schwer­den auf dem Forum Block­trai­ner ab, die aller­dings schon län­ger zurück­lie­gen[1]Vgl. dazu: Bison App Erfah­run­gen.

Im Janu­ar erst schick­te die BaFin einen Son­der­prü­fer in die Bank[2]Jetzt lie­ben Kri­mi­nel­le auch die­se Bank. Im März leg­te die BaFin zusätz­li­che Eigen­mit­tel­an­for­de­run­gen fest: “Grund für die Maß­nah­me ist ein Ver­stoß gegen die Anfor­de­run­gen an eine ord­nungs­ge­mä­ße Geschäfts­or­ga­ni­sa­ti­on im Sin­ne des § 25a Abs. 1 und des § 25b Abs. 1 S. 2 KWG. Bei einer Son­der­prü­fung wur­den bei dem Insti­tut zahl­rei­che orga­ni­sa­to­ri­sche Män­gel fest­ge­stellt. Sie beleg­ten eine nicht ord­nungs­ge­mä­ße Geschäfts­or­ga­ni­sa­ti­on[3]Sola­ris­bank AG: BaFin legt zusätz­li­che Eigen­mit­tel­an­for­de­run­gen fest.

Im Zuge der Plei­te von Nuri könn­te auf Sola­ris noch eini­ger Ärger zukom­men. Mit Blick auf mög­li­che Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen schreibt die Kanz­lei Thum & Strauß: “Nach unse­ren bis­he­ri­gen Recher­chen und der Bewer­tung auf der Basis der uns schon vor­lie­gen­den Unter­la­gen kom­men hier nicht nur Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gegen die Nuri GmbH, die ohne­hin nur noch im Rah­men des Insol­venz­ver­fah­rens ver­folgt wer­den könn­ten und nach Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens zur Insol­venz­ta­bel­le ange­mel­det wer­den müss­ten, son­dern ins­be­son­de­re auch Ansprü­che auf Scha­dens­er­satz gegen die Sola­ris­bank AG in Betracht, da die Nuri GmbH für die­se als Ver­mitt­le­rin auf­ge­tre­ten war. Vor­teil­haft für die Kun­den ist, dass die Sola­ris­bank AG, die zudem der deut­schen Ein­la­gen­si­che­rung unter­liegt, nicht unmit­tel­bar von der Insol­venz der Nuri GmbH betrof­fen ist und daher Scha­dens­er­satz­an­sprü­che direkt gegen­über der­sel­ben gel­tend gemacht wer­den kön­nen[4]Nuri – Insol­venz – Sola­ris­bank – Bit­co­in-Ertrags­kon­to – Scha­dens­er­satz[5]Vgl. dazu: “Die recht­li­che Kon­struk­ti­on dahin­ter ist nicht ganz ein­fach. Denn Nuri ist nicht als “ein­fa­cher” Ver­mitt­ler, son­dern als sog. ver­trag­lich gebun­de­ner Ver­mitt­ler der Sola­ris Bank … Con­ti­nue rea­ding.

Update:

Aus einem Inter­view von Bör­se Online mit einen BaFin-Spre­cher[6]Bafin zur Nuri-Plei­te – “Grund­sätz­lich gibt es ein Anste­ckungs­ri­si­ko”:

  • Die Sola­ris­bank hat die Bank­in­fra­struk­tur und den regu­la­to­ri­schen Rah­men für die Nuri-Dienst­leis­tun­gen zur Ver­fü­gung gestellt, ins­be­son­de­re auch die Bank­li­zenz. Wie groß ist die Anste­ckungs­ge­fahr zwi­schen der Kryp­to­bran­che und den regu­lier­ten Banken?

Grund­sätz­lich gibt es ein Anste­ckungs­ri­si­ko, wenn eine Bank mit einem Ver­mitt­ler zusam­men­ar­bei­tet. Das ist dann der Fall, wenn ein Ver­mitt­ler unter dem Haf­tungs­dach der Bank auf­ge­hängt ist und sei­ne Kun­den nicht ordent­lich über die Risi­ken auf­ge­klärt hat.

Update:

Das wars dann: Insol­ven­tes Fin­Tech-Start-up Nuri stellt im Dezem­ber Betrieb ein

Update (13.03.23)

Nach Ansicht eini­ger Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der deut­schen Fin­tech-Sze­ne habe die BaFin das gesun­de Maß bei der Regu­lie­rung von Fin­tech-Start­ups ver­lo­ren[7]Kon­flik­te zwi­schen Fintechs und Bafin neh­men zu. Das ist schon bemer­kens­wert. Die Sze­ne scheint sich nach den Jah­ren zurück­zu­seh­nen, als noch Felix Hufeld Chef der BaFin war. Die­ser war nicht unbe­dingt für ein stren­ges Vor­ge­hen gegen­über Fin­tech-Start­ups bekannt. Über­haupt herrscht in den deut­schen Fin­tech-Krei­sen ein “Mind­set”, das durch­aus eini­ge reak­tio­nä­re Ele­men­te ent­hält. So rief die Bran­che vor gut zwei Jah­ren nach dem Gesetz­ge­ber, der die ihrer Ansicht nach all­zu kri­ti­schen Kom­men­ta­re IPOs gegen­über unter­bin­den soll­te. Es war von einer “Dis­zi­pli­nie­rung der Pres­se” die Rede[8]Ein Jahr nach Wire­card: Bei­rat des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums wünscht sich “Dis­zi­pli­nie­rung der Pres­se”.

Dass zu einer Zeit, in der VC-Fir­men in den USA nach staat­li­cher Ret­tung ver­lan­gen und sich auf dem Risi­ko­ka­pi­tal­markt auch hier­zu­lan­de ähn­li­che Ent­wick­lun­gen zei­gen dürf­ten, von der Ban­ken­auf­sicht zu for­dern, locke­rer zu sein, ist schon irgend­wie dreist. Dahin­ter ver­birgt sich wohl eher die berech­tig­te Sor­ge, dass sich die eige­nen Geschäfts­mo­del­le, die auch nach Jah­ren der Son­der­kon­junk­tur (“Bil­li­ges Geld”) in der über­wäl­ti­gen­den Mehr­heit nicht nach­hal­tig sind, bald in Luft auf­lö­sen könnten.

Bei Nuri hät­te die BaFin deut­lich eher bzw. über­haupt ein­grei­fen müssen.

 

Refe­ren­ces

Refe­ren­ces
1 Vgl. dazu: Bison App Erfahrungen
2 Jetzt lie­ben Kri­mi­nel­le auch die­se Bank
3 Sola­ris­bank AG: BaFin legt zusätz­li­che Eigen­mit­tel­an­for­de­run­gen fest
4 Nuri – Insol­venz – Sola­ris­bank – Bit­co­in-Ertrags­kon­to – Schadensersatz
5 Vgl. dazu: “Die recht­li­che Kon­struk­ti­on dahin­ter ist nicht ganz ein­fach. Denn Nuri ist nicht als “ein­fa­cher” Ver­mitt­ler, son­dern als sog. ver­trag­lich gebun­de­ner Ver­mitt­ler der Sola­ris Bank auf­ge­tre­ten. Hier gilt es nun zu prü­fen, wer für eine feh­ler­haf­te Ver­mitt­lung haf­tet – Nuri oder die Sola­ris Bank. In die­sem Rah­men stellt sich dann auch die Fra­ge, wie die sich aus einer poten­ti­ell feh­ler­haf­ten Ver­mitt­lung erge­ben­den Ansprü­che auf Rück­ab­wick­lung des Kryp­to Invest­ments gel­tend zu machen sind – im Insol­venz­ver­fah­ren oder direkt gegen­über Sola­ris”, in: Nuri ist insol­vent – Was sind die Konsequenzen?
6 Bafin zur Nuri-Plei­te – “Grund­sätz­lich gibt es ein Ansteckungsrisiko”
7 Kon­flik­te zwi­schen Fintechs und Bafin neh­men zu
8 Ein Jahr nach Wire­card: Bei­rat des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums wünscht sich “Dis­zi­pli­nie­rung der Presse”