Von Ralf Keuper

Für den Natio­nal­öko­no­men Fried­rich Georg Knapp war Geld ein Geschöpf der Rechts­ord­nung. Eine Theo­rie des Gel­des kön­ne daher nur rechts­ge­schicht­lich begrün­det sein[1]Zur Aktua­li­tät der “Staat­li­chen Theo­rie des Gel­des” von Georg Fried­rich Knapp. Katha­ri­na Pis­tor geht in ihrem Buch Der Code des Kapi­tals – Wie das Recht Reich­tum und Ungleich­heit schafft deut­lich dar­über hinaus.

Indem es bestimm­te Ver­mö­gens­wer­te codiert und mit der Fähig­keit ver­sieht, pri­va­ten Reich­tum zu schüt­zen und zu pro­du­zie­ren, bestimmt das Recht, was als Kapi­tal akzep­tiert wird. Prin­zi­pi­ell kann jedes Objekt, jeder Anspruch oder jede Idee in Kapi­tal umge­wan­delt bzw. codiert wer­den. Dafür sor­gen Anwäl­te in ihrer Eigen­schaft als die Hüter die­ses Codes. Aus den ver­schie­de­nen echts­sys­te­men und Rechts­in­stru­men­ten wäh­len sie die­je­ni­gen aus, die den Bedürf­nis­sen ihrer Man­dan­ten am bes­ten die­nen. Die Tech­ni­ken der Ver­gan­gen­heit, als es galt, Land­be­sitz in Kapi­tal umzu­wan­deln, wer­den heu­te für die Codie­rung von Akti­en, Anlei­hen, Ideen und Zukunfts­er­war­tun­gen verwendet. 

Nicht ein phy­si­scher Pro­duk­ti­ons­pro­zess, son­dern die recht­li­che Codie­rung ist das Ent­schei­den­de. Für die Kom­mo­di­fi­zie­rung allein sind zwei Attri­bu­te des Codes aus­rei­chend: Prio­ri­tät und Uni­ver­sa­li­tät. Um jedoch den größt­mög­li­chen Rechts­schutz zu errei­chen, müs­sen die­ser Mischung auch noch Bestän­dig­keit und Kon­ver­tier­bar­keit h…