Von Ralf Keuper
Als Georg Friedrich Knapp im Jahr 1905 sein Hauptwerk “Staatliche Theorie des Geldes” veröffentlichte, zog er damit viel Kritik auf sich. Anders als die meisten seiner Fachkollegen war Knapp der festen Überzeugung, dass Geld ein Geschöpf der Rechtsordnung sei. Eine Theorie des Geldes könne daher nur rechtsgeschichtlich begründet sein[1]Karl Helfferich und Rudolf Hilferding über Georg Friedrich Knapps „Staatliche Theorie des Geldes“: Geldtheorien zur Zeit der Hyperinflation von 1923 .
Seine Geldtheorie bezeichnete Knapp als Chartalismus. Geld wird demzufolge vom Staat geschaffen, indem er es als gesetzliches Zahlungsmittel deklariert. Die Währung erhält ihren Wert dadurch, dass der Staat die Macht hat, Steuern zu erheben, die in dieser Währung aufzubringen sind. Das Geld besitzt also keinen inneren Wert, er wird stattdessen von der Regierung bestimmt.
Warum er die Bezeichnung “chartale Zahlungsmittel” verwendete, begründete Knapp wie folgt:
Vielleicht gestattet das lateinische Wort ‚Charta‘ den Sinn von Marke; wenn es nicht der Fall sein sollte, so fordern wir es, und zwar hauptsächlich, weil wir daraus ein allgemein verständliches, wenn auch neues Adjektivum bilden können: chartal. Unsere Zahlungsmittel haben die Marken- oder Chartalverfassung; nur mit Zahlmarken, mit chartalen Stücken, kann man bei den Kulturvölkern unserer Zeit Zahlungen leisten.“
Aus welchem Stoff die Marke hergestellt ist, …
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