Von Ralf Keuper
Die Bilanzmanipulationen von Wirecard blieben auch deshalb lange Zeit unentdeckt, weil sich keine Instanz für zuständig hielt, so die Ökonomin Carola Rinker in einem Interview mit der taz[1]„Keiner fühlte sich zuständig“.
Als Konsequenz aus dem Skandal und dem Kompetenzwirrwar sollte ein einstufiges System eingeführt werden, so Rinker. Die Zuständigkeit sollte bei einer staatlichen Institution mit mehreren Abteilungen liegen. Rinker erwähnt in dem Interview das von der BaFin in Auftrag gegebene Gutachten zur Prüfung der Rechtsauffassung der BaFin, dass die DPR nach § 342b Abs. 4 HGB auch dann auf erster Stufe prüfen muss und kann, wenn mögliche Betrugshandlungen (einschließlich möglicher Betrugshandlungen durch das Management) im Raum stehen. Darin werden vor allem die inneren Widersprüche des geltenden Systems, die weithin bekannt seien und vom Gesetzgeber womöglich toleriert würden, für das Prüfungsversagen im Fall Wirecard verantwortlich gemacht.
.. Die BaFin ist aber, solange eine Prüfstelle anerkannt ist, wie d…
References
References ↑1 „Keiner fühlte sich zuständig“