Kenn­zei­chen eines guten Risi­ko­ma­nage­ments ist es, sich den Ein­tritt des Undenk­ba­ren vor­zu­stel­len. Dies tat die Com­merz­bank in ihrem Geschäfts­be­richt 2022. Dar­in spiel­te sie die Mög­lich­keit eines tak­ti­schen Atom­an­schlags auf Frank­furt durch[1]„Tak­ti­scher Atom­an­schlag auf Frank­furt“? Für die Com­merz­bank ein mög­li­ches Sze­na­rio.

An die­ser Stel­le neh­men wir an, dass die Wahr­schein­lich­keit für einen tak­ti­schen Atom­an­schlag auf Frank­furt gerin­ger ist als die Plei­te einer oder meh­re­rer Sparkassen.

So abwe­gig ist die­ses Sze­na­rio nicht mehr[2]Zwei­fel an der Unsink­bar­keit der Spar­kas­sen gibt es schon län­ger: Spar­kas­sen bie­ten trü­ge­ri­sche Sicher­heit. Die Spar­kas­sen muss­ten bereits Wert­pa­pier­be­rich­ti­gun­gen und eine Kre­dit­ri­si­ko­vor­sor­ge in Höhe von 8 Mrd. Euro vor­neh­men[3]Spar­kas­sen, Geno­ban­ken, SVB und die Wert­pa­pier­ab­schrei­bun­gen[4]Vgl. dazu: Bun­des­bank warnt: Spar­kas­sen und Volks­ban­ken ste­hen vor gro­ßen Ver­lus­ten. Die Prä­si­den­tin des West­fä­lisch-Lip­pi­schen Spar­kas­sen­ver­ban­des, Lia­ne Buch­holz, räum­te ein, dass man einen sol­chen Zins­schock (d.h. ein Zins­an­stieg von mehr als 2%) selbst in den extrems­ten Simu­la­tio­nen nicht durch­ge­rech­net habe. Auf­grund der hohen Abschrei­bun­gen auf Eigen­an­la­gen ste­he bei jedem zwei­ten ihrer Insti­tu­te die Risi­ko­am­pel der­zeit auf Gelb oder auf Rot, so Buch­holz wei­ter[5]Buch­holz erwar­tet hohe Abschrei­bun­gen. In den ande­ren Regio­nen dürf­te es nicht viel anders sein.

Aller­dings ist der hohe Abschrei­bungs­be­darf bei den Spar­kas­sen und Genos­sen­schafts­ban­ken nicht allein auf den “Zins­schock” zurück­zu­füh­ren; zu Buche schla­gen auch Abschrei­bun­gen auf Wert­pa­pie­re rus­si­scher Emit­ten­ten mit schlech­ter Boni­tät[6]Auch Rus­sen-Papie­re hin­ter Eigen­an­la­gen-Ver­lust bei Klein­ban­ken.

Wenn eine oder meh­re­re Spar­kas­sen plei­te sind oder kurz davor ste­hen, greift zunächst das Siche­rungs­sys­tem der Spar­kas­sen-Finanz­grup­pe. “Das insti­tuts­be­zo­ge­ne Siche­rungs­sys­tem der Spar­kas­sen-Finanz­grup­pe ist als Ein­la­gen­si­che­rungs­sys­tem nach dem Ein­SiG amt­lich aner­kannt. In der gesetz­li­chen Ein­la­gen­si­che­rung hat der Kun­de gegen das Siche­rungs­sys­tem einen Anspruch auf Erstat­tung sei­ner Ein­la­gen bis zu 100.000 Euro. Dafür maß­geb­lich ist das Ein­SiG[7]Das Siche­rungs­sys­tem der Spar­kas­sen-Finanz­grup­pe[8]Vgl. dazu: Insti­tuts­si­che­rung der Spar­kas­sen, Lan­des­ban­ken und Lan­des­bau­spar­kas­sen. Das Siche­rungs­sys­tem wie­der­um hat einen ein­heit­li­chen Stützungsfonds gebil­det („Ein­heit­li­cher Stützungsfonds“), der aus 13 funk­tio­nal mit­ein­an­der verknüpften Teil­fonds besteht[9]Vgl. dazu: “Rah­mensat­zung für das als Ein­la­gen­si­che­rungs­sys­tem aner­kann­te insti­tuts­be­zo­ge­ne Siche­rungs­sys­tem der Spar­kas­sen-Finanz­grup­pe”, online abruf­bar[10]“Um die Effi­zi­enz und Schlag­kraft zu erhöhen, haben alle Insti­tu­te der Spar­kas­sen-Finanz­grup­pe ver­ein­bart, ab 2025 einen Zusatz­fonds auf­zu­bau­en, der ergänzend zu den bestehen­den Siche­rungs­mit­teln … Con­ti­nue rea­ding.

Soll­te auch das nicht mehr rei­chen, kommt die Gewähr­trä­ger­haf­tung zum Zuge. In die­sem Fall “haben Gläu­bi­ger das Recht, ihre For­de­run­gen gegen­über dem Anstalts­trä­ger, der Kom­mu­ne oder dem Land gel­tend zu machen. Die Gewähr­trä­ger­haf­tung dient somit als Sicher­heits­netz für Gläu­bi­ger bei einer Insol­venz der Anstalt[11]Gewähr­trä­ger­haf­tung bei öffent­lich-recht­li­chen Anstal­ten.

Der bekann­tes­te Fall, bei dem die Gewähr­trä­ger­haf­tung zum Zuge kam, war die Insol­venz der WestLB. Hier muss­ten die Län­der Nord­rhein-West­fa­len und Rhein­land-Pfalz für die Schul­den der WestLB gera­de­ste­hen. Die Gewähr­trä­ger­haf­tung ist nicht unum­strit­ten[12]Wel­chen Ein­fluss haben staat­li­che Garan­tien auf die Risi­ko­über­nah­me von Ban­ken?

Ein Son­der­fall sind die frei­en Spar­kas­sen. Dabei han­delt es sich um nicht kom­mu­nal gebun­de­ne Spar­kas­sen, also Spar­kas­sen, die nicht im Besitz oder unter der Kon­trol­le einer öffent­li­chen Gebiets­kör­per­schaft (z. B. Gemein­de, Land­kreis, Bun­des­land) ste­hen[13]Ver­band der Frei­en Spar­kas­sen. Die frei­en Spar­kas­sen gehö­ren dem Teil­fonds der regio­na­len Spar­kas­sen- und Giroverbände („Spar­kas­sen-Teil­fonds“) an. Rei­chen des­sen Mit­tel nicht aus, wer­den die jewei­li­gen Eigentümer/​Aktionäre zur Kas­se gebeten.

Soll­te tat­säch­lich der Fall ein­tre­ten, dass eine Spar­kas­se von der jewei­li­gen Kom­mu­ne “geret­tet” wer­den muss, dann dürf­te das bei den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern – gelin­de gesagt – auf wenig Ver­ständ­nis stoßen.

Refe­ren­ces

Refe­ren­ces
1 „Tak­ti­scher Atom­an­schlag auf Frank­furt“? Für die Com­merz­bank ein mög­li­ches Szenario
2 Zwei­fel an der Unsink­bar­keit der Spar­kas­sen gibt es schon län­ger: Spar­kas­sen bie­ten trü­ge­ri­sche Sicherheit
3 Spar­kas­sen, Geno­ban­ken, SVB und die Wertpapierabschreibungen
4 Vgl. dazu: Bun­des­bank warnt: Spar­kas­sen und Volks­ban­ken ste­hen vor gro­ßen Verlusten
5 Buch­holz erwar­tet hohe Abschreibungen
6 Auch Rus­sen-Papie­re hin­ter Eigen­an­la­gen-Ver­lust bei Kleinbanken
7 Das Siche­rungs­sys­tem der Sparkassen-Finanzgruppe
8 Vgl. dazu: Insti­tuts­si­che­rung der Spar­kas­sen, Lan­des­ban­ken und Landesbausparkassen
9 Vgl. dazu: “Rah­mensat­zung für das als Ein­la­gen­si­che­rungs­sys­tem aner­kann­te insti­tuts­be­zo­ge­ne Siche­rungs­sys­tem der Spar­kas­sen-Finanz­grup­pe”, online abrufbar
10 “Um die Effi­zi­enz und Schlag­kraft zu erhöhen, haben alle Insti­tu­te der Spar­kas­sen-Finanz­grup­pe ver­ein­bart, ab 2025 einen Zusatz­fonds auf­zu­bau­en, der ergänzend zu den bestehen­den Siche­rungs­mit­teln zur Verfügung steht. Die­ser Zusatz­fonds dient neben der Erfüllung bank­auf­sicht­li­cher Anfor­de­run­gen dazu, im Fal­le einer Kri­se noch schnel­ler handlungsfähig zu sein und Ins­ti- tute im Bedarfs­fall fle­xi­bel zu unterstützen”, in: Das Siche­rungs­sys­tem der Spar­kas­sen-Finanz­grup­pe.
11 Gewähr­trä­ger­haf­tung bei öffent­lich-recht­li­chen Anstalten
12 Wel­chen Ein­fluss haben staat­li­che Garan­tien auf die Risi­ko­über­nah­me von Banken?
13 Ver­band der Frei­en Sparkassen