Mit dem Ende der wei­te­ren Annah­me­frist hat UniCre­dit die fak­ti­sche Kon­trol­le über die Com­merz­bank erreicht, ohne die for­ma­le Mehr­heit zu benö­ti­gen. Was in Kom­men­ta­ren als abge­schlos­se­nes Spiel erscheint, ist struk­tu­rell indes offe­ner, als die Zah­len suggerieren—und der eigent­li­che Ver­dich­tungs­punkt ver­schiebt sich nun auf einen Akteur, der bis­lang eher Kulis­se als Par­tei war: die Bun­des­re­gie­rung. Der vor­lie­gen­de Bei­trag setzt die Rei­he fort, die mit „Orcel, Com­merz­bank und die Logik des Cor­po­ra­te Rai­der” (8. Mai), „Die Schlin­ge zieht sich zu: Commerzbank/​UniCredit als Bestä­ti­gung der Cor­po­ra­te-Rai­der-The­se” (19. Mai), „Unicre­dit: Die Icahn-Posi­ti­on bei der Com­merz­bank ist erreicht” (10. Juni) und „Der nächs­te Akt im Icahn-Dreh­buch” (16. Juni) begon­nen hat: Ein Grund für die aktu­el­le Kon­stel­la­ti­on liegt in einer Asym­me­trie der Hand­lungs­ebe­nen, die sich seit Beginn durchzieht—UniCredit hat von Beginn an auf der stra­te­gi­schen Ebe­ne der Eigen­tü­mer­schaft ope­riert, wäh­rend Com­merz­bank und Bund bis­lang über­wie­gend taktisch—mit Ein­zel­maß­nah­men auf aku­te Ereignisse—reagiert haben. Vie­les spricht dafür, dass sich der Bund dem Zwang des Fak­ti­schen auf Dau­er kaum wird ent­zie­hen können—und dass ihm dabei, ob er nun hält oder ver­kauft, ein erheb­li­cher Repu­ta­ti­ons­scha­den kaum zu erspa­ren sein dürfte.


Die Zah­len und ihre Doppeldeutigkeit

Mit Ablauf der wei­te­ren Annah­me­frist am 3. Juli wur­den zusätz­li­che 17,6 Pro­zent der Com­merz­bank-Akti­en ange­dient. Zusam­men mit dem bereits vor der Offer­te gehal­te­nen Bestand von 26,77 Pro­zent steigt der direk­te UniCre­dit-Anteil auf gut 44 Pro­zent; über Kauf­op­tio­nen kom­men wei­te­re gut drei Pro­zent­punk­te hin­zu, sodass UniCre­dit selbst einen Gesamt­zu­griff von über 47 Pro­zent rekla­miert. Rech­ne­risch über­setzt sich das—da die eige­nen Akti­en der Com­merz­bank nicht stimm­be­rech­tigt sind—in knapp 49,7 Pro­zent der Stimmrechte.

Damit bestä­tigt sich, was in die­ser Rei­he seit dem Icahn-Ver­gleich vom Mai als Kern­the­se steht: Die Kon­troll­fra­ge ist kei­ne Fra­ge der 50-Pro­zent-Schwel­le, son­dern der tat­säch­li­chen Prä­senz auf der Haupt­ver­samm­lung, die sel­ten annä­hernd 100 Pro­zent erreicht. Inso­fern trifft die in aktu­el­len Kom­men­ta­ren ver­brei­te­te Zuspit­zung „das Spiel ist aus” einen rea­len Kern.

Ergän­zend zur Zah­len­la­ge: Nach Anga­ben der Com­merz­bank, gestützt auf die von ihr erho­be­nen Daten zur Aktio­närs­struk­tur, liegt die Sum­me der von insti­tu­tio­nel­len und pri­va­ten Anlegern—jenseits des bereits gehal­te­nen UniCredit-Bestands—angedienten Akti­en bei unter zwei Pro­zent. Für die Kon­troll­fra­ge selbst ändert das nichts: Eine Aktie zählt bei der Stimm­rechts­aus­übung unab­hän­gig davon, wann und von wem sie erwor­ben wur­de. Rele­vant ist die nied­ri­ge Andie­nungs­quo­te allen­falls für eine ande­re, nach­ge­ord­ne­te Frage—ob sie die von der Com­merz­bank ver­tre­te­ne Posi­ti­on stützt, das Ange­bot bie­te kei­ne ange­mes­se­ne Prä­mie und habe des­halb bei unab­hän­gi­gen Aktio­nä­ren kaum Zuspruch gefun­den. Das bleibt aber eine Fra­ge der Preis­be­wer­tung, nicht der Kontrolle.

Der unter­schätz­te Zeithorizont

Wer aus den Juli-Zah­len den Schluss zieht, die Über­nah­me sei bereits voll­zo­gen, über­sieht einen schlich­ten, aber ent­schei­den­den Unter­schied in der Ver­fah­rens­ge­schwin­dig­keit: UniCre­dit selbst benennt 2027 als erwar­te­ten Abschluss­ter­min für die Übernahme—unabhängig vom Andie­nungs­er­geb­nis, weil ver­schie­de­ne auf­sichts­recht­li­che Geneh­mi­gun­gen aus­ste­hen. Zu prü­fen sind vor allem die EZB-Ban­ken­auf­sicht und die EU-Wett­be­werbs­hü­ter. Das ist kei­ne For­ma­lie im Sin­ne einer blo­ßen Regis­trie­rung, son­dern ein eigen­stän­di­ges Ver­fah­ren mit eige­ner Eigenlogik—Systemrelevanzprüfung, Kon­zen­tra­ti­ons­ri­si­ken, gege­be­nen­falls Auflagen.

Die­se Ver­fah­rens­ebe­ne bewegt sich u…