Als der Shortseller Fraser Perring im Jahr 2020 die Grenke AG ins Visier nahm, war die Befürchtung groß, es könnte sich um den nächsten Fall Wirecard handeln[1]Dieser Mann bringt den MDax-Konzern Grenke in Erklärungsnöte. Zwar stellte sich heraus, dass der Vergleich mit Wirecard deutlich überzogen war, jedoch kamen bei der Sonderprüfung durch die BaFin einige gravierende Mängel in der Organisation zum Vorschein[2]Fraser Perring führt 3:2 gegen Grenke
Im Februar 2022 schloß die BaFin die Maßnahmen nach der Sonderprüfung ab. Grenke selber ließ dazu verlauten: “Im Rahmen des turnusmäßigen „Supervisory Review and Evaluation Process“ (SREP) wurde die Höhe der erforderlichen Eigenmittel angepasst, die GRENKE mindestens zusätzlich vorzuhalten hat. Außerdem hat die BaFin die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsordnung angeordnet … GRENKE hat ein umfangreiches organisatorisches Weiterentwicklungsprojekt aufgesetzt und einen Gutteil der Feststellungen bereits abgearbeitet. Der zusätzliche SREP-Kapitalzuschlag wird wieder aufgehoben, sobald sich die BaFin im Rahmen der üblichen Nachschauprüfungen von dieser Weiterentwicklung überzeugt hat”[3]GRENKE: BaFin schließt Maßnahmen nach Sonderprüfung ab[4]Grenke AG und Grenke Bank AG: BaFin lässt Mängel beseitigen, legt zusätzliche Eigenmittelanforderungen fest und schließt institutsbezogene Maßnahmen ab..
Eine weitere Sonderprüfung, die aufgrund von Fragestellungen aus dem laufenden Aufsichtsbetrieb heraus im dritten Quartal 2023 durchgeführt wurde “hatte ergeben, dass die Grenke AG die Vorgaben des KWG in Teilbereichen nicht vollumfänglich erfüllte. Betroffen waren die gruppenweite Geschäfts- und Risikostrategie, das Risikoklassifizierungsverfahren, die Messung der Adressenausfallrisiken sowie Prozesse zur Kreditgewährung und ‑bearbeitungskontrolle”, so die BaFin Ende letzter Woche in einer Pressemitteilung[5]Grenke AG: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an.
Die Grenke AG habe der Aufsicht laufend über den Stand der Mängelbereinigung zu berichten, heisst es weiter.
Im August 2023 verhängte die BaFin gegen die Grenke AG eine Geldbuße in Höhe von 12.500 Euro. “Der Grund: Das Unternehmen hat bei der Aufbewahrung von Aufzeichnungen aus einem Videoidentifizierungsverfahren gegen Pflichten des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und des Geldwäschegesetzes (GwG) verstoßen”[6]GRENKE AG: BaFin setzt Geldbuße fest.
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