Die BaFin hat gestern bekannt gegeben, dass sie die GRENKE BANK AG angewiesen hat, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen sowie Mängel in Teilbereichen der Geldwäscheprävention zu beseitigen. Die GRENKE BANK AG hat nun innerhalb einer bestimmten Frist die Aufgabe, die “Mängel abzuarbeiten und angemessene Maßnahmen zu treffen und aufrechtzuerhalten, durch die sichergestellt ist, dass das Institut durchgängig seinen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachkommen wird”[1]Bekanntmachung zur GRENKE BANK AG.
Ebenfalls gestern kam die Meldung, dass die für die von der BaFin angemahnten Unternehmensbereiche zuständige Risikovorständin Isabel Rösler Grenke verlassen wird. Dies sei, so Grenke, “purer Zufall”[2]Isabel Rösler: Risikovorständin verlässt Leasingsspezialist Grenke.
Der AR-Vorsitzende von Grenke ließ derweil verlauten[3]Grenke: Großes Bedauern im Aufsichtsrat:
Der Aufsichtsrat hat Frau Röslers Entscheidung mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen und dankt ihr sehr herzlich für die wertvolle Aufbauarbeit, die sie während ihrer Tätigkeit für die grenke AG erfolgreich geleistet hat. Ihre Erfahrung und ihr starkes persönliches Engagement haben zum Erfolg in den vergangenen Jahren beigetragen und den Konzern geprägt. Die erforderlichen Schritte zur Nachfolgeregelung hat der Aufsichtsrat in die Wege geleitet.
Bereits im August 2023 verhängte die BaFin gegen die Grenke AG eine Geldbuße in Höhe von 12.500 Euro. “Der Grund: Das Unternehmen hat bei der Aufbewahrung von Aufzeichnungen aus einem Videoidentifizierungsverfahren gegen Pflichten des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und des Geldwäschegesetzes (GwG) verstoßen”.
Mehr als ein Jahr zuvor, im Februar 2022, hatte die BaFin im Rahmen einer Sonderprüfung die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsordnung angeordnet[4]Grenke und die BaFin.
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