Die BaFin hat ges­tern bekannt gege­ben, dass sie die GRENKE BANK AG ange­wie­sen hat, die ord­nungs­ge­mä­ße Geschäfts­or­ga­ni­sa­ti­on sicher­zu­stel­len sowie Män­gel in Teil­be­rei­chen der Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on zu besei­ti­gen. Die GRENKE BANK AG hat nun inner­halb einer bestimm­ten Frist die Auf­ga­be, die “Män­gel abzu­ar­bei­ten und ange­mes­se­ne Maß­nah­men zu tref­fen und auf­recht­zu­er­hal­ten, durch die sicher­ge­stellt ist, dass das Insti­tut durch­gän­gig sei­nen Ver­pflich­tun­gen zur Ver­hin­de­rung von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung nach­kom­men wird”[1]Bekannt­ma­chung zur GRENKE BANK AG

Eben­falls ges­tern kam die Mel­dung, dass die für die von der BaFin ange­mahn­ten Unter­neh­mens­be­rei­che zustän­di­ge Risi­ko­vor­stän­din Isa­bel Rös­ler Gren­ke ver­las­sen wird. Dies sei, so Gren­ke, “purer Zufall”[2]Isa­bel Rös­ler: Risi­ko­vor­stän­din ver­lässt Lea­sing­sspe­zia­list Gren­ke.

Der AR-Vor­sit­zen­de von Gren­ke ließ der­weil ver­lau­ten[3]Gren­ke: Gro­ßes Bedau­ern im Auf­sichts­rat:

Der Auf­sichts­rat hat Frau Rös­lers Ent­schei­dung mit gro­ßem Bedau­ern zur Kennt­nis genom­men und dankt ihr sehr herz­lich für die wert­vol­le Auf­bau­ar­beit, die sie wäh­rend ihrer Tätig­keit für die gren­ke AG erfolg­reich geleis­tet hat. Ihre Erfah­rung und ihr star­kes per­sön­li­ches Enga­ge­ment haben zum Erfolg in den ver­gan­ge­nen Jah­ren bei­getra­gen und den Kon­zern geprägt. Die erfor­der­li­chen Schrit­te zur Nach­fol­ge­re­ge­lung hat der Auf­sichts­rat in die Wege geleitet.

Bereits im August 2023 ver­häng­te die BaFin gegen die Gren­ke AG eine Geld­bu­ße in Höhe von 12.500 Euro. “Der Grund: Das Unter­neh­men hat bei der Auf­be­wah­rung von Auf­zeich­nun­gen aus einem Video­iden­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren gegen Pflich­ten des Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ge­set­zes (OWiG) und des Geld­wä­sche­ge­set­zes (GwG) ver­sto­ßen”.

Mehr als ein Jahr zuvor, im Febru­ar 2022, hat­te die BaFin im Rah­men einer Son­der­prü­fung die Sicher­stel­lung der ord­nungs­ge­mä­ßen Geschäfts­ord­nung ange­ord­net[4]Gren­ke und die BaFin.