Die Ereig­nis­dich­te im Über­nah­me­ver­fah­ren nimmt zu, der Erkennt­nis­ge­winn nicht im glei­chen Maß. Zeit für eine nüch­ter­ne Bestands­auf­nah­me: Was ist gesi­chert, was wird behaup­tet, was ist offen—Stand 12. Juni.


Die Posi­tio­nen. UniCre­dit hält 26,77 Pro­zent der Com­merz­bank-Akti­en direkt. Im Rah­men der lau­fen­den Umtausch­of­fer­te wur­den bis zum 11. Juni 11,22 Pro­zent ange­dient; rech­ne­risch ergibt das gut 37 Pro­zent. Hin­zu kom­men Kauf­op­tio­nen über mehr als drei Pro­zent sowie wei­te­re Finanzinstrumente—UniCredit selbst bezif­fert die poten­zi­el­le Gesamt­reich­wei­te ein­schließ­lich aller Deri­va­te auf rund 54 Pro­zent. Die Annah­me­frist läuft bis zum 16. Juni und kann bis zum 3. Juli ver­län­gert werden.

Die Absi­che­rung. Auf Drän­gen der Bafin hat UniCre­dit offen­ge­legt, dass nahe­zu der gesam­te direk­te Aktienbestand—mehr als 98 Prozent—über Short-Posi­tio­nen abge­si­chert ist: Put-Optio­nen, Short Calls, Col­lar-Struk­tu­ren und Short Total Return Swaps mit Lauf­zei­ten von teils über fünf Jah­ren. Die­se Offen­le­gung war gesetz­lich nicht vor­ge­schrie­ben. Dass eine Absi­che­rung exis­tiert, war bekannt; Orcel hat­te sie öffent­lich selbst benannt (“We are hedged”). Neu ist das Aus­maß. Die Lauf­zeit­struk­tur der Kon­trak­te ist wei­ter­hin nur in Umris­sen bekannt.

Die Vor­wür­fe. Die Com­merz­bank hat die Bafin ein­ge­schal­tet. Ihr Kern­vor­wurf: Die ange­dien­ten Akti­en stamm­ten über­wie­gend von Ban­ken und mit ihnen ver­bun­de­nen Par­tei­en, dar­un­ter bekann­te Deri­va­te-Kon­tra­hen­ten UniCredits—etwa Nomu­ra mit gut zwei Pro­zent­punk­ten —, nicht von unab­hän­gi­gen Inves­to­ren. Die Pri­vat­an­le­ger­quo­te unter den Andie­nern bezif­fert die Com­merz­bank auf 0,05 Pro­zent. Der Gesamt­be­triebs­rat will dar­über hin­aus Straf­an­zei­ge wegen des Ver­dachts der Markt­ma­ni­pu­la­ti­on nach §§ 119, 120 WpHG stellen—gegen unbe­kannt. UniCre­dit weist sämt­li­che Vor­wür­fe zurück: Man hand­le nach den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen und ste­he im trans­pa­ren­ten Dia­log mit der Bafin.

Die offe­ne Sach­fra­ge. Erklä­rungs­be­dürf­tig ist die Kom­bi­na­ti­on aus frü­her, hoher Annah­me­quo­te und einem Ange­bots­preis unter­halb des Börsenkurses—Großinvestoren die­nen übli­cher­wei­se erst kurz vor Fris­ten­de an. Zwei Erklä­run­gen ste­hen im Raum: Andie­nun­gen aus dem Hedging-Umfeld der Deri­va­te-Kon­tra­hen­ten, für die ande­re Kal­kü­le gel­ten als für klas­si­sche Fondsinvestoren—das wäre die erwart­ba­re Mecha­nik der Kon­struk­ti­on und für sich genom­men nicht zu bean­stan­den. Oder nicht offen­ge­leg­te Nebenabreden—das wäre auf­sichts­recht­lich rele­vant. Wel­che Erklä­rung zutrifft, ist der­zeit nicht öffent­lich fest­stell­bar. Genau dies ist Gegen­stand der Bafin-Prüfung.

Der Ver­fah­rens­stand. Vor einem Voll­zug benö­tigt die Offer­te die Frei­ga­ben von Bafin, EZB, Bun­des­kar­tell­amt und EU-Kom­mis­si­on. Selbst im güns­tigs­ten Fall wird mit einem Abschluss nicht vor Jah­res­en­de gerech­net, mög­li­cher­wei­se erst Anfang 2027. Die Bun­des­re­gie­rung lehnt eine Über­nah­me wei­ter­hin ab; die ita­lie­ni­sche Regie­rung behan­delt den Vor­gang als Ange­le­gen­heit des Mark­tes und hält sich öffent­lich zurück.

Was sich dar­aus nicht ablei­ten lässt. Weder belegt die Annah­me­quo­te eine brei­te Marktzustimmung—dafür ist die Her­kunft der Andie­nun­gen zu unge­klärt —, noch belegt die Absi­che­rungs­struk­tur einen bevor­ste­hen­den Rück­zug: Eine zu 98 Pro­zent gehedg­te Posi­ti­on hält alle Aus­gän­ge offen, den Durch­marsch wie den geord­ne­ten Exit. Bei­de Sei­ten lesen die­sel­ben Zah­len als Beleg ihrer jewei­li­gen Erzäh­lung. Der Sach­stand selbst trägt der­zeit kei­ne der beiden.

Ralf Keu­per