Die Sutor Bank gehört zu den unge­wöhn­li­che­ren Adres­sen im deut­schen Ban­ken­sys­tem. Gegrün­det 1921 in Ham­burg als inha­ber­ge­führ­te Pri­vat­bank mit han­sea­ti­schem Selbst­ver­ständ­nis, hat sie seit 2013 kon­se­quent auf Ban­king-as-a-Ser­vice (BaaS) gesetzt und sich als Infra­struk­tur­part­ner für Fintechs, Kryp­top­latt­for­men und Embedded-Finan­ce-Anbie­ter posi­tio­niert. Heu­te zäh­len Neo-Bro­ker wie Jus­t­Tra­de und die Kryp­to­bör­se Bit­va­vo zu ihren Part­nern. Im März 2026 erwei­ter­te sie ihr Ange­bot um eine dedi­zier­te White-Label-Lösung im Bereich Invest­ment-as-a-Ser­vice. Das Bild, das die Bank von sich zeich­net, ist das einer Brü­cke zwi­schen Tra­di­ti­on und digi­ta­ler Innovation—“Banking the Future sin­ce 1921”, wie es auf der Web­site heißt.

Vor die­sem Hin­ter­grund wir­ken zwei Befun­de aus jün­ge­rer Zeit ernüch­ternd: das Mus­ter wie­der­keh­ren­der nega­ti­ver Kun­den­be­wer­tun­gen auf Platt­for­men wie Trust­pi­lot und die Geld­bu­ße, die die BaFin am 3. Juli 2025 gegen die Sutor Bank GmbH in Höhe von 702.500 Euro ver­hängt hat. Bei­des lässt sich als iso­lier­tes Ver­sa­gen lesen—schlechte Ser­vice­qua­li­tät hier, Com­pli­ance-Lücken dort. Eine struk­tu­rel­le Betrach­tung legt jedoch nahe, dass die Ursa­chen tie­fer lie­gen: im Geschäfts­mo­dell selbst.


Das Dual-Kun­den-Pro­blem im BaaS-Modell

Ban­king-as-a-Ser­vice ist eine Kon­struk­ti­on mit zwei Kun­de­nebe­nen. Die pri­mä­re Bezie­hung der Bank besteht zum B2B-Partner—dem Fin­tech, dem Neo-Bro­ker, der Kryp­top­latt­form. Die­ser Part­ner ist Auf­trag­ge­ber, Ver­trags­part­ner und Umsatz­quel­le. Der End­kun­de hin­ge­gen tritt for­mal als Ver­trags­part­ner der Bank auf, ist aber fak­tisch Nut­zer einer durch den Fin­tech-Part­ner ver­mit­tel­ten Infra­struk­tur. Er inter­agiert mit der Mar­ke des Part­ners, nicht mit der Sutor Bank—und nimmt die­se mit­un­ter erst dann wahr, wenn es Pro­ble­me gibt.

Die­se Kon­stel­la­ti­on erzeugt struk­tu­rel­le Anrei­ze, die End­kun­den­be­zie­hung zu opti­mie­ren, soweit sie der Platt­form­lo­gik dient, sie aber zu ver­nach­läs­si­gen, wo sie rei­ne Kos­ten­stel­le ist. Ser­vice­ka­pa­zi­tä­ten, Kom­mu­ni­ka­ti­ons­qua­li­tät und Beschwer­de­pro­zes­se sind in einem B2B-ori­en­tier­ten Modell noto­risch unter­ver­sorgt, weil ihr Nut­zen pri­mär dem End­kun­den, nicht dem zah­len­den Part­ner zugu­te kommt. Die Beschwer­den über schlech­te Erreich­bar­keit, generv­ten Kun­den­ser­vice und intrans­pa­ren­te Pro­zes­se, die sich auf Bewer­tungs­platt­for­men häu­fen, sind unter die­ser Per­spek­ti­ve kei­ne Zufalls­er­geb­nis­se, son­dern erwart­ba­re Fol­ge einer Modell­lo­gik, die den End­kun­den struk­tu­rell an den Rand rückt.

Der Ries­ter-Fall: Inter­es­sen­kon­flikt als Systemmerkmal

Das BaFin-Buß­geld kon­kre­ti­siert die­sen Befund auf der regu­la­to­ri­schen Ebe­ne. Die Auf­sicht wirft der Sutor Bank drei Ver­stö­ße gegen das Wert­pa­pier­han­dels­ge­setz und die Dele­gier­te Ver­ord­nung (EU) 2017565 vor, die in den Jah­ren 2020 bis 2022 began­gen wur­den. Der Kern: Bei mög­li­chen Ver­trags­än­de­run­gen ihrer Ries­ter-Alters­vor­sor­ge­pro­duk­te in den Jah­ren 2020 und 2021 infor­mier­te die Bank ihre Kun­den nicht dar­über, dass die Bank selbst ein wirt­schaft­li­ches Eigen­in­ter­es­se an die­sen Ände­run­gen hatte—und unter­ließ es zugleich, auf die damit ver­bun­de­nen wirt­schaft­li­chen Risi­ken für die Kun­den hin­zu­wei­sen. Hin­zu kamen Ver­stö­ße bei der Pflicht­in­for­ma­ti­on über Tele­fon­auf­zeich­nun­gen in den Jah­ren 2021 und 2022.

Die Sutor Bank hat Ein­spruch gegen das Buß­geld erho­ben. Sie argu­men­tiert, die frag­li­chen Kun­den­in­for­ma­tio­nen hät­ten ledig­lich bestehen­de ver­trag­li­che Mög­lich­kei­ten beschrie­ben, den Akti­en­an­teil bei Ries­ter-Ver­trä­gen zu erhö­hen, sei­en objek­tiv zutref­fend gewe­sen und stün­den in kei­nem Zusam­men­hang mit der Finanz­port­fo­lio­ver­wal­tung. Bei den Tele­fon­auf­zeich­nun­gen sieht sie eben­falls kei­nen Ver­stoß. Das Ver­fah­ren ist offen.

Unab­hän­gig vom Aus­gang des Ein­spruchs ist der zeit­li­che Kon­text bemer­kens­wert. Die Jah­re 2020 und 2021 waren für die Sutor Bank im Ries­ter-Seg­ment ope­ra­tiv tur­bu­lent. Im März 2020 liqui­dier­te die Bank inmit­ten der Coro­na­kri­se sämt­li­che Akti­en­po­si­tio­nen im Riester-Portfolio—ein Manö­ver, das erheb­li­chen Repu­ta­ti­ons­scha­den erzeug­te und zahl­rei­che Kun­den in Ver­lust­po­si­tio­nen brach­te. Im Som­mer 2020 stell­te die Bank das Anla­ge­mo­dell von einem Lebens­zy­klus­mo­dell auf ein CPPI-Modell um. Im Mai 2021 stell­te sie den Ries­ter-Ver­trieb voll­stän­dig ein. In die­ser Abfol­ge struk­tu­rel­ler Umbrü­che fie­len die von der BaFin bean­stan­de­ten Informationspflichten—ein Zusam­men­tref­fen, das die Hypo­the­se stützt, dass Inter­es­sen­kon­flik­te in Umbruch­pha­sen beson­ders leicht unde­kla­riert bleiben.

Struk­tu­rel­le Distanz und ihre kom­mu­ni­ka­ti­ven Folgen

Es gibt ein Mus­ter in den Kun­den­be­schwer­den, das sich von rei­ner Unzu­frie­den­heit mit ein­zel­nen Trans­ak­tio­nen unter­schei­det: Die Kla­gen über Nicht­er­reich­bar­keit, lan­ge War­te­zei­ten, unfreund­li­che Mit­ar­bei­ter und undurch­sich­ti­ge Kos­ten ver­wei­sen auf eine sys­te­mi­sche Kom­mu­ni­ka­ti­ons­schwä­che. In der Sys­tem­theo­rie Luh­manns lässt sich das prä­zi­ser fas­sen: Orga­ni­sa­tio­nen beob­ach­ten sich pri­mär über ihre eige­nen funk­tio­na­len Kopp­lun­gen. Eine BaaS-Bank beob­ach­tet sich über ihre B2B-Part­ner­schaf­ten; der End­kun­de erscheint im Selbst­bild der Orga­ni­sa­ti­on nur inso­weit, wie er Stö­run­gen pro­du­ziert, die auf die B2B-Ebe­ne durch­schla­gen. Solan­ge Kun­den­be­schwer­den nicht den Fin­tech-Part­ner beschä­di­gen, lösen sie kei­nen Hand­lungs­druck aus.

Das erklärt auch, war­um die Beschwer­den über meh­re­re Jah­re auf ver­schie­de­nen Bewer­tungs­platt­for­men mit ähn­li­chem Mus­ter auf­tre­ten, ohne dass eine grund­le­gen­de Kor­rek­tur erkenn­bar wird. Es han­delt sich anschei­nend nicht um einen vor­über­ge­hen­den Ser­vice­ein­bruch, son­dern um ein sta­bi­les Muster—was auf eine struk­tu­rel­le, nicht eine ope­ra­ti­ve Ursa­che schlie­ßen lässt.

Ein­ord­nung: PR-Sche­re und Halo-Effekt

Die Sutor Bank hat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren inten­siv an ihrer Außen­dar­stel­lung gear­bei­tet. Die Kom­bi­na­ti­on aus han­sea­ti­scher Pri­vat­bank­tra­di­ti­on und digi­ta­lem Pio­nier­geist ist kom­mu­ni­ka­tiv attrak­tiv und hat der Bank Auf­merk­sam­keit in Fach­me­di­en und meh­re­re Aus­zeich­nun­gen ein­ge­bracht. Ihr Geschäfts­füh­rer Robert Frei­tag gilt in der deut­schen Fin­tech-Sze­ne als einer der frü­hen Archi­tek­ten des BaaS-Konzepts.

Genau hier ist Vor­sicht gebo­ten. Die Aus­zeich­nun­gen bezie­hen sich auf die Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­leis­tung, nicht auf die Ser­vice­qua­li­tät im Mas­sen­ge­schäft. Die posi­ti­ve Bericht­erstat­tung über das BaaS-Modell beschreibt die B2B-Sei­te, nicht die End­kun­den­rea­li­tät. Das Buß­geld der BaFin und die Beschwer­de­mus­ter betref­fen die ande­re Sei­te des Modells—die, die in der Selbst­dar­stel­lung struk­tu­rell unter­be­lich­tet bleibt. Die Dis­kre­panz zwi­schen kom­mu­ni­ka­ti­ver Inten­si­tät und ope­ra­ti­ver End­kun­den­rea­li­tät ist eine klas­si­sche PR-Schere.

Das ändert sich auch nicht durch den Umstand, dass das Buß­geld weit unter den mög­li­chen Höchst­gren­zen von jeweils fünf Mil­lio­nen Euro pro Ver­stoß liegt. BaFin-Buß­gel­der sind regel­mä­ßig eher Signal als voll­stän­di­ge Kom­pen­sa­ti­on des regu­la­to­ri­schen Unrechts. Dass die Bank zudem Ein­spruch erho­ben hat, ist ihr legi­ti­mes Recht—zeigt aber auch, dass die Aus­ein­an­der­set­zung mit der Auf­sicht noch nicht abge­schlos­sen ist.

Fazit

Das Bild, das sich aus der Kom­bi­na­ti­on von Kun­den­be­schwer­den und Auf­sichts­maß­nah­me ergibt, ist nicht das einer Bank mit einem gele­gent­li­chen Ser­vice­pro­blem. Es ist das einer Kon­struk­ti­on, in der das End­kun­den­in­ter­es­se struk­tu­rell in Kon­kur­renz zu einer B2B-Logik steht, die die insti­tu­tio­nel­len Prio­ri­tä­ten domi­niert. Das ist kein Ein­zel­fall: Das Dual-Kun­den-Pro­blem ist eine gene­ri­sche Schwach­stel­le im BaaS-Modell, die auch ande­re Platt­form­ban­ken betrifft. Bei der Sutor Bank ist sie nur beson­ders sicht­bar geworden—durch die Ver­dich­tung von Beschwer­den, den Ries­ter-Skan­dal von 2020 und nun das BaFin-Bußgeld.

Ralf Keu­per


Quel­len:

BaFin /​ Regu­la­to­risch
Fach­pres­se
Sutor Bank (Eigen­quel­len)
Hin­ter­grund /​ Geschich­te des BaaS-Modells
Ries­ter /​ Ope­ra­ti­ve Vorgeschichte