Von Ralf Keuper
Das Thema Scoring taucht in regelmäßigen Abständen in der öffentlichen Diskussion um den Daten- und Verbraucherschutz auf. Für Gesprächsstoff sorgt derzeit der Gesetzesvorschlag der Grünen, wonach den Auskunfteien die Berücksichtigung von Daten aus den sozialen Netzwerken für die Bonitätsbewertung untersagt werden soll. Damit befinden sich die Grünen nicht allzu weit entfernt von der Position der Verbraucherschutzminister der Länder, die im Mai vergangen Jahres strengere Regeln und mehr Transparenz beim Scoring forderten.
Niko Härting hat als Antwort auf den Gesetzesvorschlag der Grünen Vier Thesen zur neu entbrannten Scoring-Debatte in den Raum geworfen. Kern seiner Argumentation ist, dass das Thema in den Verbraucherschutz und nicht (mehr) in den Datenschutz gehört. Wenngleich Härting in der Diagnose mit den Grünen weitgehend einig ist, so weicht seine Meinung, was die Therapie angeht, deutlich von der der Grünen ab. Die Überprüfung der Scoring-Verfahren nach mathematisch-wissenschaftlichen Verfahren gehört nach Härting in das Verbraucherschutzgesetz, da es hier in erster Linie um Fragen der Diskriminierung und Benachteiligung gehe. Um ihrer Kontrollfunktion gerecht zu werden, sollten die Behörden personell und technologisch entsprechend ausgerüstet werden, statt gleich vor der Komplexität der Algorithmen zu kapitulieren und reflexartig zu Verboten zu greifen. Das sei Ausdruck von Technologiefeindlichkeit.
Für Härting hand…