Von Ralf Keuper

Wenn man den ver­schie­de­nen Tech­no­lo­gie­kri­ti­kern Glau­ben schenkt, dann wird unser Ver­hal­ten schon jetzt im hohen Maß von Algo­rith­men gesteu­ert bzw. beeinflusst.

Das Pro­blem an Algo­rith­men ist, dass ihr Funk­ti­ons­me­cha­nis­mus für den Nor­mal­sterb­li­chen kaum ver­ständ­lich ist. Kom­men dann noch Schlag­wor­te wie Big Data, Machi­ne Lear­ning, Deep Lear­ning, oder ganz all­ge­mein der Begriff Künst­li­che Intel­li­genz hin­zu, wird die Lage voll­ends unüber­sicht­lich. Das führt irgend­wann zu der Fra­ge, ob wir Insti­tu­tio­nen, Treu­hän­der oder Nota­re benö­ti­gen, die für die nöti­ge Trans­pa­renz beim Ein­satz Algo­rith­men sor­gen und auf die Ein­hal­tung von Regeln ach­ten. Bereits vor eini­gen Jah­ren for­der­te Yvonne Hof­stet­ter eine Treu­hand­stel­le für Algo­rith­men. In dem Zusam­men­hang tau­chen immer wie­der For­de­run­gen nach einem TÜV für Algo­rith­men auf. Ande­re wie­der­um plä­die­ren für ein Digi­tal­ge­setz.  Dar­in wür­den Digi­ta­li­sie­rungs­un­ter­neh­men wie Ama­zon und Goog­le dazu ver­pflich­tet, eine Art Bei­pack­zet­tel ihrer Ange­bo­te zu ver­öf­fent­li­chen. Bestand­tei­le die­ses Bei­pack­zet­tels wären u.a. fol­gen­de Erläuterungen/​Hinweise: