Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die N26 Bank AG mit rechtskräftigem Bescheid vom 24. April 2024 auf Grundlage des § 56 Absatz 1 Nummer 69, Absatz 3 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) in der Fassung des Artikel 34 Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22. Dezember 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 411) ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 9,2 Millionen Euro festgesetzt.
Quelle: Bafin
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