Vor einigen Monaten hatte der Wissenschaftsverlag De Gruyter das Ende 2023 herausgegebene Praxishandbuch “Recht der Fintechs” überraschend vom Markt genommen. Als Ursachen nannten die Beteiligten seinerzeit “unausgegorene Verfahrensabläufe, schlechte Kommunikation und mangelnde Plagiatsprüfungen”[1]Fintech-Fachbuch wegen diverser Mängel vom Markt genommen.
Nun wurde bekannt, dass sich eine Mitarbeiterin der BaFin mit einigen Plagiaten an dem Buch beteiligt haben soll[2]Quelle ist der Beitrag “Der Hirntod des Autors” in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift “myops”. Diese wirbt u.a. damit, dass sie “schlechte Schriften, unglaubliche Urteile, fiese Praktiken an den … Continue reading. Die CDU-Bundestagsfraktion nahm den Vorfall zum Anlass, eine Oppositionsanfrage an die Bundesregierung zu richten. In seiner Antwort im Auftrag der Bundesregierung schreibt der Staatssekretär aus dem Bundesfinanzministerium, Florian Toncar (FDP), dass die BaFin am 25. März 2024 Kenntnis darüber erhalten habe, „dass der Verdacht besteht, dass eine bei ihr beschäftigte Person in einem Beitrag zu einem Fachbuch umfangreiche Plagiate verwandt habe“. Der Fall befinde sich seitdem in der Bafin-internen Sachverhaltsaufklärung[3]Fintech-Handbuch: Plagiatsskandal erschüttert Bafin.
Die eigentliche, brisante Frage ist, ob die Mitarbeiterin für ihren Beitrag interne Unterlagen der Bafin verwendet hat. Der Bafin-interne Anzeige- und Genehmigungsprozesses von Nebentätigkeiten legt fest, dass die Beschäftigten Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn nicht in Anspruch nehmen dürfen und dass die gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten einzuhalten sind.
References
↑1 | Fintech-Fachbuch wegen diverser Mängel vom Markt genommen |
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↑2 | Quelle ist der Beitrag “Der Hirntod des Autors” in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift “myops”. Diese wirbt u.a. damit, dass sie “schlechte Schriften, unglaubliche Urteile, fiese Praktiken an den Pranger” stellt. |
↑3 | Fintech-Handbuch: Plagiatsskandal erschüttert Bafin |