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Seit Ende 2024 häufen sich Beschwerden von ADAC-Kreditkartenkunden über nicht autorisierte Abbuchungen, teilweise in Höhe von mehreren Tausend Euro. Die ADAC-Kreditkarte wird von Solaris als Partnerbank ausgegeben. Viele Betroffene berichten, dass sie die belasteten Beträge nicht selbst veranlasst haben und keine Hinweise auf Phishing oder andere Sicherheitslücken bei sich feststellen konnten[1]ADAC-Kunden hadern mit Solaris.
Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat daraufhin eine Unterlassungsklage gegen Solaris eingereicht. Ziel der Klage ist es, zu verhindern, dass Banken wie Solaris von ihren Kunden Geld für nicht autorisierte Kreditkartenabbuchungen fordern, ohne den Nachweis zu erbringen, dass die Kunden grob fahrlässig gehandelt haben. Nach deutschem Recht (§ 675w BGB) liegt die Beweislast bei der Bank: Sie muss nachweisen, dass der Kunde eine Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die bloße Nutzung der Karte oder die Eingabe einer PIN reicht dafür nicht aus.
Im konkreten Fall reklamiert ein ADAC-Mitglied mehrere Zahlungen in Spanien in Höhe von etwas über 4.000 Euro, die er nach eigenen Angaben nicht autorisiert hat[2]ADAC-Kreditkarten: Verbraucherschützer klagen gegen Solaris[3]Besserer Schutz vor Onlinebetrug dringend nötig[4]Verbraucherschützer reichen Klage gegen Solaris Bank ein – Unterstützung von „AlleAktien“. Solaris forderte dennoch die Zahlung und schaltete sogar ein Inkassounternehmen ein, obwohl der Kunde der Abbuchung schriftlich widersprochen hatte.
Positionen der Beteiligten
- Verbraucherschützer: Sie kritisieren, dass Solaris pauschal den Kunden grobe Fahrlässigkeit unterstellt, ohne dies zu belegen oder die geforderten Transaktionsprotokolle vorzulegen. Die Verbraucherzentrale fordert, dass Banken ihrer Nachweispflicht nachkommen und nicht einfach die Verantwortung auf die Kunden abwälzen.
- Solaris: Die Bank weist die Vorwürfe zurück und erklärt, dass keine Hinweise auf einen Hackerangriff vorliegen. Sie sieht die Ursache der Betrugsfälle in gezielten Phishing- und Social-Engineering-Angriffen auf ADAC-Kunden. Dennoch gibt es Kritik, dass Solaris den Kundenservice vernachlässigt und auf Beschwerden nicht individuell eingeht.
- ADAC: Der ADAC sieht seinen Partner Solaris in der Pflicht, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und die Nachweispflichten zu erfüllen. Auch der ADAC ist mit der aktuellen Entwicklung unzufrieden, da sein Name auf den Kreditkarten steht und viele Mitglieder betroffen sind.
Ausmaß und Entwicklung
Seit Jahresbeginn 2025 sind über 1.000 Fälle von Betrug bei ADAC-Kreditkarten bekannt geworden. Die Problematik hat sich nach dem Wechsel der Kartenverwaltung zu Solaris deutlich verschärft. Es gibt Hinweise auf einen möglichen Datenabfluss, auch wenn die Bank dies bestreitet und auf vermehrte Phishing-Attacken verweist.
Fazit
Der Streit dreht sich um die Frage, wie Banken mit nicht autorisierten Kreditkartenabbuchungen umgehen und wer die Beweislast trägt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg möchte mit ihrer Klage ein Grundsatzurteil erwirken, das die Rechte von Bankkunden im digitalen Zahlungsverkehr stärkt. Der Fall hat Signalwirkung für den Verbraucherschutz im Bereich Online-Banking und Kreditkartenbetrug.
References