Getting your Trinity Audio player ready...

Seit Ende 2024 häu­fen sich Beschwer­den von ADAC-Kre­dit­kar­ten­kun­den über nicht auto­ri­sier­te Abbu­chun­gen, teil­wei­se in Höhe von meh­re­ren Tau­send Euro. Die ADAC-Kre­dit­kar­te wird von Sola­ris als Part­ner­bank aus­ge­ge­ben. Vie­le Betrof­fe­ne berich­ten, dass sie die belas­te­ten Beträ­ge nicht selbst ver­an­lasst haben und kei­ne Hin­wei­se auf Phis­hing oder ande­re Sicher­heits­lü­cken bei sich fest­stel­len konn­ten[1]ADAC-Kun­den hadern mit Sola­ris.

Kla­ge der Ver­brau­cher­zen­tra­le Baden-Württemberg

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Baden-Würt­tem­berg hat dar­auf­hin eine Unter­las­sungs­kla­ge gegen Sola­ris ein­ge­reicht. Ziel der Kla­ge ist es, zu ver­hin­dern, dass Ban­ken wie Sola­ris von ihren Kun­den Geld für nicht auto­ri­sier­te Kre­dit­kar­ten­ab­bu­chun­gen for­dern, ohne den Nach­weis zu erbrin­gen, dass die Kun­den grob fahr­läs­sig gehan­delt haben. Nach deut­schem Recht (§ 675w BGB) liegt die Beweis­last bei der Bank: Sie muss nach­wei­sen, dass der Kun­de eine Zah­lung auto­ri­siert oder grob fahr­läs­sig gehan­delt hat. Die blo­ße Nut­zung der Kar­te oder die Ein­ga­be einer PIN reicht dafür nicht aus.

Im kon­kre­ten Fall rekla­miert ein ADAC-Mit­glied meh­re­re Zah­lun­gen in Spa­ni­en in Höhe von etwas über 4.000 Euro, die er nach eige­nen Anga­ben nicht auto­ri­siert hat[2]ADAC-Kre­dit­kar­ten: Ver­brau­cher­schüt­zer kla­gen gegen Sola­ris[3]Bes­se­rer Schutz vor Online­be­trug drin­gend nötig[4]Ver­brau­cher­schüt­zer rei­chen Kla­ge gegen Sola­ris Bank ein – Unter­stüt­zung von „Alle­Ak­ti­en“. Sola­ris for­der­te den­noch die Zah­lung und schal­te­te sogar ein Inkas­so­un­ter­neh­men ein, obwohl der Kun­de der Abbu­chung schrift­lich wider­spro­chen hatte.

Posi­tio­nen der Beteiligten

  • Ver­brau­cher­schüt­zer: Sie kri­ti­sie­ren, dass Sola­ris pau­schal den Kun­den gro­be Fahr­läs­sig­keit unter­stellt, ohne dies zu bele­gen oder die gefor­der­ten Trans­ak­ti­ons­pro­to­kol­le vor­zu­le­gen. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le for­dert, dass Ban­ken ihrer Nach­weis­pflicht nach­kom­men und nicht ein­fach die Ver­ant­wor­tung auf die Kun­den abwälzen.
  • Sola­ris: Die Bank weist die Vor­wür­fe zurück und erklärt, dass kei­ne Hin­wei­se auf einen Hacker­an­griff vor­lie­gen. Sie sieht die Ursa­che der Betrugs­fäl­le in geziel­ten Phis­hing- und Social-Engi­nee­ring-Angrif­fen auf ADAC-Kun­den. Den­noch gibt es Kri­tik, dass Sola­ris den Kun­den­ser­vice ver­nach­läs­sigt und auf Beschwer­den nicht indi­vi­du­ell eingeht.
  • ADAC: Der ADAC sieht sei­nen Part­ner Sola­ris in der Pflicht, die recht­li­chen Vor­ga­ben ein­zu­hal­ten und die Nach­weis­pflich­ten zu erfül­len. Auch der ADAC ist mit der aktu­el­len Ent­wick­lung unzu­frie­den, da sein Name auf den Kre­dit­kar­ten steht und vie­le Mit­glie­der betrof­fen sind.

Aus­maß und Entwicklung

Seit Jah­res­be­ginn 2025 sind über 1.000 Fäl­le von Betrug bei ADAC-Kre­dit­kar­ten bekannt gewor­den. Die Pro­ble­ma­tik hat sich nach dem Wech­sel der Kar­ten­ver­wal­tung zu Sola­ris deut­lich ver­schärft. Es gibt Hin­wei­se auf einen mög­li­chen Daten­ab­fluss, auch wenn die Bank dies bestrei­tet und auf ver­mehr­te Phis­hing-Atta­cken verweist.

Fazit

Der Streit dreht sich um die Fra­ge, wie Ban­ken mit nicht auto­ri­sier­ten Kre­dit­kar­ten­ab­bu­chun­gen umge­hen und wer die Beweis­last trägt. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Baden-Würt­tem­berg möch­te mit ihrer Kla­ge ein Grund­satz­ur­teil erwir­ken, das die Rech­te von Bank­kun­den im digi­ta­len Zah­lungs­ver­kehr stärkt. Der Fall hat Signal­wir­kung für den Ver­brau­cher­schutz im Bereich Online-Ban­king und Kreditkartenbetrug.