Eine Unter­su­chung der schwe­di­schen Regie­rung über die Digi­ta­li­sie­rung des Zah­lungs­ver­kehrs kommt zu dem Schluss, dass der Staat so bald wie mög­lich eine eige­ne digi­ta­le Iden­ti­tät ein­füh­ren sollte.

Um die Rol­le des Zah­lungs­ver­kehrs in der Gesell­schaft zu ver­ste­hen, aber auch die Rol­le, die der Staat auf dem Zah­lungs­ver­kehrs­markt spie­len soll­te, soll­te daher die Zah­lung als sol­che im Mit­tel­punkt ste­hen. Das Ent­ste­hen neu­er Zah­lungs­mög­lich­kei­ten, neue Markt­teil­neh­mer und die vie­len Ver­bin­dun­gen zwi­schen ihnen lässt den Begriff “Zah­lungs­öko­sys­tem” als ange­bracht erschei­nen[1]Sta­ten och betal­n­in­gar­na.

Die Digi­ta­li­sie­rung habe laut der Unter­su­chung Fra­gen zur Pri­vat­sphä­re, zur siche­ren Iden­ti­fi­zie­rung und zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten sowie zum Ver­trau­en der Öffent­lich­keit in den Zah­lungs­ver­kehr und das Finanz­sys­tem auf­ge­wor­fen. Ein natio­na­ler elek­tro­ni­scher Per­so­nal­aus­weis wür­de ein Höchst­maß an Sicher­heit bie­ten, ohne dass die Unter­neh­men eine umfas­sen­de Iden­ti­fi­zie­rung vor­neh­men müss­ten[2]Natio­nal digi­tal iden­ti­ty is ‘extre­me­ly urgent,’ says Swe­dish govern­ment inquiry.

Die Unter­su­chung ist der Mei­nung, dass die pri­mä­re Iden­ti­fi­zie­rung von Bür­gern und Ein­woh­nern eine zen­tra­le staat­li­che Auf­ga­be ist. In Anbe­tracht des­sen hält es die Unter­su­chung für äußerst dring­lich, so schnell wie mög­lich eine natio­na­le e‑id mit dem höchs­ten Sicher­heits­ni­veau einzuführen.

Chef­er­mitt­le­rin Anna Kin­berg Batra kri­ti­siert, dass eini­ge weni­ge Ban­ken und Unter­neh­men “gesell­schaft­lich wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen” kon­trol­lie­ren. Schwe­den ist neben Zypern, Grie­chen­land und Rumä­ni­en einer von nur vier EU-Staa­ten, in denen es kei­ne staat­lich aus­ge­stell­te digi­ta­le ID gibt. Der­zeit wer­den in Schwe­den BankID, Fre­ja und Svens­ka Pass für die Über­prü­fung der (digi­ta­len) Iden­ti­tät verwendet.

In dem Bericht heißt es zur Rol­le der Ban­ken und der Finanzaufsicht:

Es gibt .. Anzei­chen für Ver­säum­nis­se der Kre­dit­in­sti­tu­te bei der Ein­hal­tung der Vor­schrif­ten im Bereich des Zugangs zu Zah­lungs­kon­ten. Ver­säum­nis­se bei der Beauf­sich­ti­gung und Über­wa­chung in die­ser Hin­sicht sind eben­falls fest­zu­stel­len. Die Unter­su­chung kommt zu dem Schluss, dass in Fäl­len, in denen das Risi­ko der Geld­wä­sche oder Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung im Ein­zel­fall als zu hoch ein­ge­schätzt wird, Kre­dit­in­sti­tu­te oder Zweig­stel­len aus­län­di­scher Kre­dit­in­sti­tu­te häu­fi­ger Zah­lungs­kon­ten mit einem ein­ge­schränk­te­ren Leis­tungs­spek­trum  anbie­ten, anstatt den Zugang zu einem Zah­lungs­kon­to mit Basis­merk­ma­len zu verweigern.

Die Unter­su­chung ver­tritt auch die Auf­fas­sung, dass die schwe­di­sche Finanz­auf­sichts­be­hör­de über aus­rei­chen­de Befug­nis­se ver­fügt, um Vor­schrif­ten über die erfor­der­li­chen Sta­tis­ti­ken über den Zugang zu Zah­lungs­kon­ten mit grund­le­gen­den Funk­tio­nen zu erlas­sen. Die­se Befug­nis soll­te so bald wie mög­lich aus­ge­übt wer­den, um u.a. ein Bild von der Anzahl der Ver­brau­cher zu erhal­ten, denen ein Kon­to ver­wei­gert wurde. 

Zuerst erschie­nen auf Iden­ti­ty Economy