Die Euro­päi­sche Ban­ken­ver­ei­ni­gung, die Euro­päi­sche Ver­ei­ni­gung der Genos­sen­schafts­ban­ken und die Euro­päi­sche Spar­kas­sen- und Pri­vat­kun­den­grup­pe, die gemein­sam als Euro­päi­sche Ver­bän­de des Kre­dit­ge­wer­bes (ECSAs) bekannt sind, hat eini­ge Ein­wän­de gegen den Vor­schlag der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on für eine euro­päi­sche digi­ta­le Iden­ti­tät (eIDAS 2.0) angebracht.

Zwar wird die Ein­füh­rung einer Euro­päi­schen Geld­bör­se für digi­ta­le Iden­ti­tä­ten (Euro­pean Digi­tal Iden­ti­ty Wal­let, EUDIW) begrüßt, da sie schnel­le­re Onboar­ding-Pro­zes­se und eine bes­se­re Nut­zer­er­fah­rung för­dern und zu einer wei­te­ren Ver­brei­tung digi­ta­ler Bank­dienst­leis­tun­gen bei­tra­gen[1]Euro­pean Cre­dit Sec­tor Asso­cia­ti­ons call for remo­ving pay­ments from the scope of the Digi­tal Iden­ti­ty Regu­la­ti­on.

Jedoch for­dert die Ver­ei­ni­gung das Euro­päi­sche Par­la­ment und den Rat auf, den vor­ge­schla­ge­nen Wort­laut wäh­rend der Tri­log-Ver­hand­lun­gen zu überdenken:

Wür­den weit ver­brei­te­te Kar­ten und Zah­lungs­spe­zi­fi­ka­tio­nen in die neue EUDIW-Infra­struk­tur auf­ge­nom­men, wären enor­me Inves­ti­tio­nen nicht nur im Finanz­sek­tor, son­dern auch für das gesam­te Akzep­tanz­netz erfor­der­lich. Dies könn­te mög­li­cher­wei­se zu unver­hält­nis­mä­ßig hohen Kos­ten für Händ­ler und Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men füh­ren, die Kar­ten­zah­lun­gen gemäß der zwei­ten Zah­lungs­dienste­richt­li­nie (PSD2) akzeptieren.

Dar­über hin­aus wür­de die Strei­chung von Zah­lun­gen aus dem Anwen­dungs­be­reich auch das all­ge­mei­ne Pro­blem der Haf­tung der Ban­ken lösen. Der Vor­schlag in sei­ner der­zei­ti­gen Form geht nicht aus­rei­chend auf die Fra­ge der Haf­tung ein, was die Anwen­dung sei­ner Bestim­mun­gen auf Zah­lun­gen erschwert. Aus die­sem Grund for­dern die ECSAs den Gesetz­ge­ber auf, Zah­lun­gen aus dem Anwen­dungs­be­reich der Ver­ord­nung zur digi­ta­len Iden­ti­tät herauszuhalten.

Die ECSAs emp­feh­len daher, um den obli­ga­to­ri­schen Cha­rak­ter der Akzep­tanz der EUDIW in Bezug auf die star­ke Kun­den­au­then­ti­fi­zie­rung (SCA) bei Zah­lun­gen zu ver­mei­den, eine sol­che obli­ga­to­ri­sche Akzep­tanz nur auf die Über­prü­fung der Iden­ti­tät des Nut­zers zu beschränken.

Erst vor weni­gen Tagen hat­te eine Unter­su­chung im Auf­trag der schwe­di­schen Regie­rung fest­ge­stellt[2]Schwe­den: Staat­li­che Digi­ta­le Iden­ti­tät für siche­ren Zah­lungs­ver­kehr:

Es gibt .. Anzei­chen für Ver­säum­nis­se der Kre­dit­in­sti­tu­te bei der Ein­hal­tung der Vor­schrif­ten im Bereich des Zugangs zu Zah­lungs­kon­ten. Ver­säum­nis­se bei der Beauf­sich­ti­gung und Über­wa­chung in die­ser Hin­sicht sind eben­falls fest­zu­stel­len. Die Unter­su­chung kommt zu dem Schluss, dass in Fäl­len, in denen das Risi­ko der Geld­wä­sche oder Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung im Ein­zel­fall als zu hoch ein­ge­schätzt wird, Kre­dit­in­sti­tu­te oder Zweig­stel­len aus­län­di­scher Kre­dit­in­sti­tu­te häu­fi­ger Zah­lungs­kon­ten mit einem ein­ge­schränk­te­ren Leis­tungs­spek­trum anbie­ten, anstatt den Zugang zu einem Zah­lungs­kon­to mit Basis­merk­ma­len zu verweigern.

Die Unter­su­chung ver­tritt auch die Auf­fas­sung, dass die schwe­di­sche Finanz­auf­sichts­be­hör­de über aus­rei­chen­de Befug­nis­se ver­fügt, um Vor­schrif­ten über die erfor­der­li­chen Sta­tis­ti­ken über den Zugang zu Zah­lungs­kon­ten mit grund­le­gen­den Funk­tio­nen zu erlas­sen. Die­se Befug­nis soll­te so bald wie mög­lich aus­ge­übt wer­den, um u.a. ein Bild von der Anzahl der Ver­brau­cher zu erhal­ten, denen ein Kon­to ver­wei­gert wurde.

In dem Pro­jekt NOBID soll unter Betei­li­gung eini­ger euro­päi­scher Ban­ken die Ver­bin­dung zwi­schen Digi­ta­len Iden­ti­tä­ten und Zah­lun­gen im gro­ßen Stil her­ge­stellt werden.