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Um einem Verbot ihres automatisch erstellten Bonitätsscores durch den Europäischen Gerichtshof zu entgehen, hat die Schufa ihre Verteidigungsstrategie verändert. Bislang hatte die Schufa argumentiert, der Generalanwalt habe die Art der Berechnung des Scores nicht beanstandet. Nun behauptet die Schufa, dass sie die angeschlossenen Firmen mit ihren Auskünften und Verbraucherprofilen bei der Entscheidungsfindung lediglich unterstütze. Insofern sei die DSGVO für die Schufa in dieser Angelegenheit nicht ausschlaggebend[1]EU-Verbot droht: Schufa spielt Bedeutung ihres Scores herunter[2]Vgl. dazu: Schufa bald Geschichte?.
Das ist schon bemerkenswert. Die Schufa geht also davon aus, dass ihre Auskünfte für die Entscheidungsfindung ihrer Kunden mehr oder weniger unmaßgeblich sind. Wenn dem so ist: Warum sollten die Unternehmen die Dienstleistungen der Schufa überhaupt noch in Anspruch nehmen? Geschieht dies aus übertriebener Vorsicht, d.h. besser zu viel Informationen als zu wenig? Vermittelt die Schufa ihren Kunden lediglich ein gutes, sicheres Gefühl bei der Entscheidungsfindung? Der Sinn und Zweck eines Bonitätsscores besteht ja wohl darin, die Entscheidungsfindung – vielleicht nicht vorwegzunehmen – wohl aber sie wesentlich zu erleichtern. Es dürfte der Schufa, u.a. wegen der zahlreichen Kundinnen und Kunden, die wegen einer vermeintlich schlechten Schufa abgelehnt wurden, nicht entgangen sein, dass ihr Scorewert sehr wohl die Entscheidung bestimmen kann.
Wenn das tatsächlich das schlagende Argument sein soll, .…
References
↑1 | EU-Verbot droht: Schufa spielt Bedeutung ihres Scores herunter |
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↑2 | Vgl. dazu: Schufa bald Geschichte? |