Seit geraumer Zeit steht die Schufa wegen der für Außenstehende kaum nachvollziehbaren Berechnung des Schufa-Scores in der Kritik. Nun könnte es tatsächlich eng werden.
So befasst sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Verfahren mit der Schufa. Zu klären ist dabei die Frage, ob das Schufa-Scoring DSGVO-konform ist und wie lange sensible Daten gespeichert werden dürfen[1]Scoring: Die Schufa und der europäische Datenschutz vor dem EuGH.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, das die Klärung durch den EuGH veranlasst hat, handelt es sich bei dem Berechnungsprozess für den Schufa-Score um eine automatisierte Entscheidung. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbietet es jedoch, “dass Computer Entscheidungen über Menschen treffen, welche diese entweder rechtlich oder auf eine ähnliche Weise beeinträchtigen können”[2]Schufa vor dem Aus: Geht es der Auskunftei jetzt an den Kragen?.
Ebenso hat das VG Wiesbaden Zweifel, “ob eine „Parallelhaltung“ der Daten neben den staatlichen Registern überhaupt zulässig sei. “Es müssten „dieselben Speicher- und Löschfristen gelten, wie in den öffentlichen Registern“. Also sechs Monate anstelle der drei Jahre, welche die Daten gegenwärtig in den digitalen Schufa-Bibliotheken verweilen”[3]ebd..
Vor dem Scheitern steht auch der Verkauf der Schufa-Tochter Finapi[4]Schufa-Deal geplatzt.
References