Seit gerau­mer Zeit steht die Schufa wegen der für Außen­ste­hen­de kaum nach­voll­zieh­ba­ren Berech­nung des Schufa-Scores in der Kri­tik. Nun könn­te es tat­säch­lich eng werden.

So befasst sich der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) in zwei Ver­fah­ren mit der Schufa. Zu klä­ren ist dabei die Fra­ge, ob das Schufa-Scoring DSGVO-kon­form ist und wie lan­ge sen­si­ble Daten gespei­chert wer­den dür­fen[1]Scoring: Die Schufa und der euro­päi­sche Daten­schutz vor dem EuGH.

Nach Ansicht des Ver­wal­tungs­ge­richts Wies­ba­den, das die Klä­rung durch den EuGH ver­an­lasst hat, han­delt es sich bei dem Berech­nungs­pro­zess für den Schufa-Score um eine auto­ma­ti­sier­te Ent­schei­dung. Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) ver­bie­tet es jedoch, “dass Com­pu­ter Ent­schei­dun­gen über Men­schen tref­fen, wel­che die­se ent­we­der recht­lich oder auf eine ähn­li­che Wei­se beein­träch­ti­gen kön­nen[2]Schufa vor dem Aus: Geht es der Aus­kunf­tei jetzt an den Kra­gen?.

Eben­so hat das VG Wies­ba­den Zwei­fel, “ob eine  „Par­al­lel­hal­tung“ der Daten neben den staat­li­chen Regis­tern über­haupt zuläs­sig sei. “Es müss­ten „die­sel­ben Spei­cher- und Lösch­fris­ten gel­ten, wie in den öffent­li­chen Regis­tern“. Also sechs Mona­te anstel­le der drei Jah­re, wel­che die Daten gegen­wär­tig in den digi­ta­len Schufa-Biblio­the­ken ver­wei­len[3]ebd..

Vor dem Schei­tern steht auch der Ver­kauf der Schufa-Toch­ter Fina­pi[4]Schufa-Deal geplatzt.