Von Ralf Keuper

Der Stil­wan­del im Ban­king lässt sich beson­ders gut an dem Bedeu­tungs­zu­wachs der Infor­ma­tik in den Ban­ken veranschaulichen.

Wie die FAZ am 20.12.2017  in Infor­ma­ti­ker in die Bank­vor­stän­de berich­te­te, hat die BaFin die Regeln für die Bestel­lung von Bank­vor­stän­den gelo­ckert. Bis­lang war für die Eig­nung als Bank­vor­stand der Nach­weis des nöti­gen bank­fach­li­chen Wis­sens und ent­spre­chen­der Füh­rungs­er­fah­rung aus­schlag­ge­bend. Das soll sich nun ändern:

Wie die Bafin in ihrem nun ver­öf­fent­lich­ten Monats­heft Dezem­ber aus­führt, soll es künf­tig rei­chen, wenn ein poten­ti­el­ler Geschäfts­lei­ter für die IT sechs Mona­te vor sei­nem Amts­an­tritt Erfah­run­gen in ver­schie­de­nen Geschäfts­tei­len der Bank sam­melt und sich neben­her auch theo­re­ti­sches Wis­sen über das Métier aneig­net. Die­se erleich­ter­ten Bedin­gun­gen sol­len aber nur gel­ten, wenn ein Kan­di­dat spe­zi­ell für das IT-Res­sort ein­ge­stellt wird und aus­rei­chend Kennt­nis­se und Berufs­er­fah­rung zu Com­pu­ter­sys­te­men vor­wei­sen kann.

Erstaun­lich nur, dass die BaFin solan­ge dafür benö­tigt hat, den hohen Stel­len­wert der IT für die Ban­ken zur Kennt­nis zu nehmen.

Wohl zu spät.

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