Ziel dieses Vorschlags ist es, sicherzustellen, dass Zentralbankgeld mit dem Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels für die Allgemeinheit verfügbar bleibt und gleichzeitig ein modernes und kosteneffizientes Zahlungsmittel angeboten wird, das ein hohes Maß an Privatsphäre bei digitalen Zahlungen gewährleistet, die Finanzstabilität sichert und die Zugänglichkeit und finanzielle Integration fördert. Zu diesem Zweck wird ein digitaler Euro vorgestellt, der von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, als Teil des Eurosystems ausgegeben werden kann. Er sieht den erforderlichen Rechtsrahmen vor, der die effektive Verwendung des digitalen Euro als einheitliche Währung im gesamten Euro-Währungsgebiet gewährleistet, die Bedürfnisse der Nutzer im digitalen Zeitalter erfüllt und den Wettbewerb, die Effizienz, die Innovation und die Widerstandsfähigkeit der digitalisierten Wirtschaft erhöht. Der digitale Euro wäre kein programmierbares Geld und könnte daher nicht dazu verwendet werden, seine Ausgaben zu begrenzen oder auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen auszurichten: Als digitale Form der gemeinsamen Währung sollte er vollständig fungibel sein.
Quelle: REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the establishment of the digital euro
Weitere Informationen:
Geleakter Entwurf: So anonym wird der digitale Euro