Die Verträge von Maastricht im Jahre 1991 initiierten einen Prozess, der in die Einführung des Euros als Gemeinschaftswährung für einen Großteil der Länder der Europäischen Union münden sollte. Vertragsgemäß wurden ab dem 1. Januar 2002 die nationalen Währungen innerhalb kurzer Zeit durch den Euro ersetzt. Die Jahre zwischen diesen Stichtagen nutzten die beteiligten Staaten zur Vorbereitungen auf diese Währungsunion. Vor aber besonders auch in dieser Phase wurde im „Euroraum“ intensiv diskutiert, ob eine solche Währungsunion für die Beteiligten ökonomische Vorteile oder Nachteile berge. Um diese entscheidende Frage zu beantworten, suchten einige Wirtschaftswissenschaftler in der jüngeren Vergangenheit nach vergleichbaren Währungsunionen, die ihnen Anhaltspunkte für eine Analyse bieten könnten.
Als modernes Paradebeispiel fungierte die Währungsunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Ein Blick weiter zurück in die Geldgeschichte unterblieb häufig, da sich nach Meinung der meisten Experten die monetären Rahmenbedingungen derart radikal geändert hatten, dass ein Vergleich mit historischen Prozessen entbehrlich sei. Aber gerade hier hätte es, zumindest was Deutschland betraf, ein weiteres interessantes Beispiel gegeben: Die Neuordnung des deutschen Währungswesens nach der Gründung des Deutschen Reiches in den Jahren 1871- 1876. Diese Reform war sogar deutlich umfassender als die EWU, bestand sie doch aus drei Teilprozessen: einer Währungsunion (1), einer Währungsreform im engeren Sinne (2) und einer Reform des Notenbankwesens (3). …