Die Ver­trä­ge von Maas­tricht im Jah­re 1991 initi­ier­ten einen Pro­zess, der in die Ein­füh­rung des Euros als Gemein­schafts­wäh­rung für einen Groß­teil der Län­der der Euro­päi­schen Uni­on mün­den soll­te. Ver­trags­ge­mäß wur­den ab dem 1. Janu­ar 2002 die natio­na­len Wäh­run­gen inner­halb kur­zer Zeit durch den Euro ersetzt. Die Jah­re zwi­schen die­sen Stich­ta­gen nutz­ten die betei­lig­ten Staa­ten zur Vor­be­rei­tun­gen auf die­se Wäh­rungs­uni­on. Vor aber beson­ders auch in die­ser Pha­se wur­de im „Euro­raum“ inten­siv dis­ku­tiert, ob eine sol­che Wäh­rungs­uni­on für die Betei­lig­ten öko­no­mi­sche Vor­tei­le oder Nach­tei­le ber­ge. Um die­se ent­schei­den­de Fra­ge zu beant­wor­ten, such­ten eini­ge Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler in der jün­ge­ren Ver­gan­gen­heit nach ver­gleich­ba­ren Wäh­rungs­unio­nen, die ihnen Anhalts­punk­te für eine Ana­ly­se bie­ten könnten.

Als moder­nes Para­de­bei­spiel fun­gier­te die Wäh­rungs­uni­on zwi­schen der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und der Deut­schen Demo­kra­ti­schen Repu­blik. Ein Blick wei­ter zurück in die Geld­ge­schich­te unter­blieb häu­fig, da sich nach Mei­nung der meis­ten Exper­ten die mone­tä­ren Rah­men­be­din­gun­gen der­art radi­kal geän­dert hat­ten, dass ein Ver­gleich mit his­to­ri­schen Pro­zes­sen ent­behr­lich sei. Aber gera­de hier hät­te es, zumin­dest was Deutsch­land betraf, ein wei­te­res inter­es­san­tes Bei­spiel gege­ben: Die Neu­ord­nung des deut­schen Wäh­rungs­we­sens nach der Grün­dung des Deut­schen Rei­ches in den Jah­ren 1871- 1876. Die­se Reform war sogar deut­lich umfas­sen­der als die EWU, bestand sie doch aus drei Teil­pro­zes­sen: einer Wäh­rungs­uni­on (1), einer Wäh­rungs­re­form im enge­ren Sin­ne (2) und einer Reform des Noten­bank­we­sens (3). …

Quel­le: Die Wäh­rungs­re­form des Deut­schen Rei­ches 1871–76: Eine quan­ti­ta­ti­ve und qua­li­ta­ti­ve Unter­su­chung der Reform­wir­kun­gen auf aus­ge­wähl­te Sektoren