Sie­ben, acht Genos­sen­schafts­ban­ken sind inzwi­schen öffent­lich als Stüt­zungs- oder Auf­sichts­fäl­le bekannt. Die nahe­lie­gen­de, aber unbe­que­me Fra­ge lau­tet: Wie vie­le wei­te­re gibt es, die schlicht noch nicht geprüft wur­den? Eine Ant­wort mit letz­ter Sicher­heit gibt es nicht – aber es gibt Zah­len, die den Ver­dacht nicht aus der Luft gegrif­fen erschei­nen lassen.


Der Aus­gangs­punkt

Bank­auf­sichts­recht­li­che Son­der­prü­fun­gen wer­den bei Volks- und Raiff­ei­sen­ban­ken sowie bei Spar- und Bau­spar­kas­sen tur­nus­ge­mäß nur etwa alle zehn bis zwölf Jah­re ange­setzt, in der Regel durch­ge­führt von der Deut­schen Bun­des­bank. Das ist, gemes­sen an der Geschwin­dig­keit, mit der sich ein Geschäfts­mo­dell heu­te ver­än­dern kann, ein lan­ger Zeit­raum. Die Raiff­ei­sen­bank im Hoch­tau­nus etwa hat­te bin­nen weni­ger Jah­re ihr Kre­dit­port­fo­lio zu fast 90 Pro­zent auf gewerb­li­che Immo­bi­li­en umge­stellt – eine Ver­schie­bung, die zwi­schen zwei Regel­prü­fun­gen locker unent­deckt blei­ben könn­te, wenn nicht ein aku­ter Anlass eine geson­der­te Prü­fung auslöst.

Wer eigent­lich prüft

Die Auf­sicht über Genos­sen­schafts­ban­ken ist zwei­stu­fig orga­ni­siert, was für die Dun­kel­zif­fer-Fra­ge nicht uner­heb­lich ist. Rechts­grund­la­ge ist §7 KWG: Die Deut­sche Bun­des­bank über­nimmt die ope­ra­ti­ve Arbeit der lau­fen­den Auf­sicht – sie wer­tet die von den Insti­tu­ten ein­zu­rei­chen­den Berich­te und Mel­dun­gen aus, beur­teilt Eigen­ka­pi­tal­aus­stat­tung und Risi­ko­steue­rungs­ver­fah­ren, führt regel­mä­ßi­ge Auf­sichts­ge­sprä­che und nimmt vor allem die Son­der­prü­fun­gen selbst vor, sobald die­se ange­ord­net sind. Die BaFin ist dem­ge­gen­über die ent­schei­den­de Instanz: Nur sie kann Son­der­prü­fun­gen anord­nen und nur sie kann anschlie­ßend förm­li­che Maß­nah­men erlas­sen – ein Kre­dit­ver­bot wie bei Hoch­tau­nus, zusätz­li­che Eigen­mit­tel­an­for­de­run­gen, einen Son­der­be­auf­trag­ten. Für die Dun­kel­zif­fer-Fra­ge heißt das: Die eigent­li­che Prüf­ar­beit, die zehn bis zwölf Jah­re aus­ein­an­der­liegt, leis­tet die per­so­nell ohne­hin knap­pe­re Bun­des­bank, wäh­rend die BaFin am Ende der Ket­te über die Kon­se­quen­zen entscheidet.

Was für die Dun­kel­zif­fer-The­se spricht

Von den durch­ge­führ­ten Son­der­prü­fun­gen betraf die deut­li­che Mehr­zahl in den ver­gan­ge­nen Jah­ren die Prü­fung des §25a KWG – der Vor­schrift zur ord­nungs­ge­mä­ßen Geschäfts­or­ga­ni­sa­ti­on –, davon rund drei Vier­tel bei Spar­kas­sen und Genos­sen­schafts­ban­ken. Die­se Kon­zen­tra­ti­on ist bemer­kens­wert: Wenn drei von vier durch­ge­führ­ten Son­der­prü­fun­gen bei genau die­sem Insti­tuts­typ Män­gel in der Geschäfts­or­ga­ni­sa­ti­on zuta­ge för­dern, deu­tet das auf eine hohe Tref­fer­quo­te hin – nicht nur bei Insti­tu­ten, die durch ande­re Auf­fäl­lig­kei­ten ohne­hin schon ins Visier gera­ten waren.

Dazu kommt eine Per­so­nal­ent­wick­lung, die zeit­lich genau in die Pha­se der sich ver­dich­ten­den Fall­se­rie fällt: Der für Ban­ken­auf­sicht zustän­di­ge Bun­des­bank-Vor­stand Micha­el Theu­rer kün­dig­te im Mai 2026 an, die Bun­des­bank wol­le im Rah­men eines lau­fen­den Trans­for­ma­ti­ons­pro­jekts zehn Pro­zent des Per­so­nals in der Auf­sicht abbau­en. Bei einer Bun­des­bank-Kon­fe­renz zum sel­ben The­ma äußer­te ein Teil­neh­mer offen den Gedan­ken, weni­ger Auf­se­her wür­den sich zwangs­läu­fig stär­ker auf das Wesent­li­che kon­zen­trie­ren müs­sen – was im Umkehr­schluss bedeu­tet: auf Kos­ten der Prü­fungs­brei­te. Der im Früh­jahr 2025 aus­ge­schie­de­ne BaFin-Exe­ku­tiv­di­rek­tor Rai­mund Röse­ler hat­te zuvor selbst ein­ge­räumt, das bestehen­de Regel­werk sei für vie­le klei­ne Insti­tu­te zu kom­plex, und den Fall der VR-Bank Bad Sal­zun­gen Schmal­kal­den dabei aus­drück­lich als war­nen­des Bei­spiel benannt.

Der Gegen­ein­wand

So plau­si­bel die­se Indi­zi­en wir­ken, tra­gen sie eine wich­ti­ge Ein­schrän­kung in sich: Die Prü­fun­gen sind nicht zufäl­lig über alle rund 700 Genos­sen­schafts­ban­ken ver­teilt, son­dern bereits heu­te risi­ko­ori­en­tiert gesteu­ert. Die aktu­el­le Ein­stu­fung eines Insti­tuts in die auf­sicht­li­chen Risi­koklas­sen beein­flusst maß­geb­lich, wie oft und wie inten­siv geprüft wird. Wer über­wie­gend dort hin­schaut, wo ohne­hin Auf­fäl­lig­kei­ten vor­lie­gen, wird dort auch über­pro­por­tio­nal häu­fig fün­dig – das allein beweist noch nicht, dass in der gro­ßen Zahl der unauf­fäl­li­gen, sel­te­ner geprüf­ten Insti­tu­te Ver­gleich­ba­res schlum­mert. Die 75-Pro­zent-Quo­te sagt etwas über die bereits selek­tier­te Prüf­grup­pe aus, nicht über die Grund­ge­samt­heit aller Institute.

Wie evi­dent ist der Ver­dacht wirklich?

Damit bleibt die Dun­kel­zif­fer-The­se, was sie nach der hier ver­folg­ten Metho­dik sein soll­te: eine begrün­de­te, aber nicht bewie­se­ne Hypo­the­se. Für sie spre­chen die lan­gen Prüf­in­ter­val­le, die hohe Tref­fer­quo­te bei den tat­säch­lich durch­ge­führ­ten Prü­fun­gen und ein Per­so­nal­ab­bau, der zeit­lich in eine Pha­se sicht­bar zuneh­men­der Fäl­le fällt. Gegen eine vor­schnel­le Bestä­ti­gung spricht, dass die vor­lie­gen­den Zah­len aus einer bereits vor­se­lek­tier­ten Stich­pro­be stam­men. Eine wirk­lich belast­ba­re Ant­wort wür­de eine Zahl vor­aus­set­zen, die es prin­zi­pi­ell nicht geben kann: die Tref­fer­quo­te einer zufäl­li­gen, nicht risi­ko­se­lek­tier­ten Prü­fung unter den bis­lang unauf­fäl­li­gen Insti­tu­ten. Genau das lässt sich natur­ge­mäß nicht ermit­teln, ohne genau das zu tun, wonach hier gefragt wird – flä­chen­de­cken­der zu prüfen.

Die eigent­li­che Poin­te liegt womög­lich genau in die­ser Unmög­lich­keit: Solan­ge die Kapa­zi­tät für flä­chen­de­cken­de Prü­fun­gen fehlt und gleich­zei­tig wei­ter abge­baut wird, bleibt offen, ob die Serie der letz­ten Jah­re das Aus­maß des Pro­blems zeigt oder nur den Aus­schnitt, den die Auf­sicht mit ihren begrenz­ten Mit­teln bis­lang ein­se­hen konn­te. Bei­de Mög­lich­kei­ten sind mit den vor­lie­gen­den Daten ver­ein­bar – und das allein ist bereits eine Aus­sa­ge über den Zustand der Auf­sicht, unab­hän­gig davon, wel­che der bei­den am Ende zutrifft.

Ralf Keu­per


Quel­len:

Ban­ken­auf­sicht erwei­tert Vor­ge­hen bei Son­der­prü­fun­gen – Ban­king­Hub https://bankinghub.de/banksteuerung/bankenaufsicht-sonderpruefungen

Wie Bafin und Bun­des­bank die Auf­sicht neu auf­stel­len wol­len – Pla­tow Finanz­platz-Brie­fing https://brief.platow.de/banken/wie-bafin-und-bundesbank-die-aufsicht-neu-aufstellen-wollen/

BaFin-Ein­ge­ständ­nis­se gegen­über Genos­sen­schafts­ban­ken – Geno­n­ach­rich­ten https://www.genonachrichten.de/2025/02/26/bafin-zu-und-eingestaendnisse-gegenueber-genossenschaftsbanken/

Zwei Wege in die­sel­be Sack­gas­se: War­um Genos­sen­schafts­ban­ken an der Gesamt­bank­steue­rung schei­tern – Bank­stil (inter­ner Verweis)