Die BaFin-Anord­nung gegen die Land­wirt­schaft­li­che Ren­ten­bank liest sich als Ein­zel­fall. Ein Inter­view mit dem Inte­rim-Vor­stand zeigt: Es ist die drit­te Bean­stan­dung in vier Jah­ren – und die Erzäh­lung von Lern­ef­fekt und Time­lag umgeht die Fra­ge, war­um die Män­gel über­haupt erst ent­stan­den sind.


Die BaFin hat die Land­wirt­schaft­li­che Ren­ten­bank ange­wie­sen, Män­gel in der Geschäfts­or­ga­ni­sa­ti­on zu besei­ti­gen, und zusätz­li­che Eigen­mit­tel ange­ord­net. Grund­la­ge war eine 2025 durch­ge­führ­te Son­der­prü­fung der Ver­fah­ren zur Ermitt­lung und Sicher­stel­lung der Risi­ko­trag­fä­hig­keit – ein klas­si­scher § 25a-KWG-Befund, wie er in den ver­gan­ge­nen Jah­ren bei Hela­ba, NordLB, Berenberg/​Riehmer, der Raiff­ei­sen­bank Plank­stet­ten und der Rai­sin Bank in unter­schied­li­chen Aus­prä­gun­gen ergan­gen ist. Als iso­lier­te Mel­dung reiht sich der Fall in die­ses Mus­ter ein, ohne es näher zu differenzieren.

Ein Inter­view des Inte­rim-Vor­stands Hubert Spech­ten­hau­ser mit der Bör­sen-Zei­tung lie­fert die feh­len­de Tie­fen­schär­fe. Danach ist die aktu­el­le Anord­nung nicht die ers­te, son­dern die drit­te Bean­stan­dung inner­halb von vier Jah­ren: 2023 betraf sie die IT (Netz­werk­seg­men­tie­rung, Schwach­stel­len­ma­nage­ment, Steue­rung von Fremd­be­zü­gen), 2024 die inter­ne Revi­si­on (Per­so­nal­aus­stat­tung, tech­nisch-orga­ni­sa­to­ri­sche Aus­stat­tung), 2025⁄26 den ICAAP – die inter­nen Ver­fah­ren zur Kapi­tal­be­darfs­er­mitt­lung, kon­kret Modell­do­ku­men­ta­ti­on zu Markt­preis­ri­si­ken, die Tren­nung von Modell­ent­wick­lung und ‑vali­die­rung sowie die Doku­men­ta­ti­on von Vali­die­rungs­hand­lun­gen. Drei auf­ein­an­der­fol­gen­de Bean­stan­dun­gen, die jeweils eine ande­re Kon­troll­funk­ti­on betref­fen – IT, Revi­si­on, Risi­ko­ma­nage­ment –, spre­chen eher für ein wie­der­keh­ren­des als für ein punk­tu­el­les Pro­blem. Ob sich dar­aus ein gemein­sa­mer struk­tu­rel­ler Nen­ner ablei­ten lässt oder ob es sich um drei unab­hän­gi­ge, jeweils für sich erklär­ba­re Vor­gän­ge han­delt, bleibt vor­läu­fig offen.

Auf­schluss­reich ist auch, wie der Vor­stand die Serie selbst deu­tet. Spech­ten­hau­ser rahmt sie über­wie­gend als Anpas­sungs­pro­blem an gestie­ge­ne Auf­sichts­an­for­de­run­gen: einen “Time­lag”, dem vie­le Ban­ken aus­ge­setzt sei­en, und einen bran­chen­wei­ten “Lern­ef­fekt”, den die Auf­sicht bewusst erzwin­ge. Die­se Les­art ver­schiebt den Akzent von einem haus­ge­mach­ten Kon­troll­de­fi­zit hin zu einer all­ge­mei­nen regu­la­to­ri­schen Ver­schär­fung, der prak­tisch jedes Insti­tut aus­ge­setzt sei. Struk­tu­rell ist das die­sel­be Nor­ma­li­sie­rungs­fi­gur, die sich bereits in der NordLB-Kom­mu­ni­ka­ti­on (“kein gene­rel­les Ver­sa­gen”) beob­ach­ten ließ – hier nur als Inter­view-Erzäh­lung statt als Pres­se­mit­tei­lung vor­ge­tra­gen und ent­spre­chend schwe­rer als Abwehr­rhe­to­rik erkennbar.

Das Time­la­g/­Lern­ef­fekt-Argu­ment hat dabei eine Eigen­schaft, die es von einer prüf­ba­ren Ver­tei­di­gung unter­schei­det: Es ist prak­tisch unfal­si­fi­zier­bar. Eine eng geführ­te Recht­fer­ti­gung (“die­ser kon­kre­te Man­gel war nach dama­li­gem Stan­dard ver­tret­bar”) lie­ße sich an den Fak­ten über­prü­fen und im Zwei­fel wider­le­gen. Die pau­scha­le Erzäh­lung von stei­gen­den Anfor­de­run­gen und bran­chen­wei­tem Ler­nen dage­gen absor­biert jeden Befund – von der klei­nen Doku­men­ta­ti­ons­lü­cke bis zum schwers­ten Kon­troll­ver­sa­gen – in die­sel­be wohl­wol­len­de Deu­tung, ohne dass sich ein Punkt ange­ben lie­ße, an dem sie nicht mehr grei­fen wür­de. Gera­de weil sie auf jede denk­ba­re Bean­stan­dung glei­cher­ma­ßen anwend­bar ist, taugt sie kaum als Erklä­rung für die­sen spe­zi­el­len Fall.

Die Erzäh­lung sug­ge­riert zudem etwas, das sich bei nähe­rem Hin­se­hen nicht bestä­tigt: ein von der Auf­sicht gleich­sam päd­ago­gisch ange­leg­tes Pro­gramm, in dem die Anfor­de­run­gen sys­te­ma­tisch stei­gen und die Bran­che schritt­wei­se nach­zieht, mit Sank­tio­nen ledig­lich als Voll­zugs­in­stru­ment die­ses Lern­pro­zes­ses. Tat­säch­lich han­delt es sich bei unzu­rei­chen­der Netz­werk­seg­men­tie­rung, unter­be­setz­ter inter­ner Revi­si­on und lücken­haf­ter Vali­die­rungs­do­ku­men­ta­ti­on um Män­gel, die in der Ban­ken­land­schaft immer wie­der auf­tau­chen – kei­ne neu­ar­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen, die erst ein gestie­ge­nes Anfor­de­rungs­ni­veau her­vor­ge­bracht hät­te, son­dern alt­be­kann­te Ver­feh­lun­gen. Der Unter­schied liegt weni­ger dar­in, dass die Ban­ken etwas ler­nen müss­ten, das es vor­her nicht gab, als dar­in, dass die Auf­sicht seit eini­ger Zeit genau­er hin­schaut und häu­fi­ger prüft. Die Lern­ef­fekt-Erzäh­lung ver­schiebt damit die Per­spek­ti­ve genau in die Rich­tung, die dem geprüf­ten Insti­tut am wenigs­ten scha­det: weg von der Fra­ge, war­um die­se Män­gel über­haupt ent­ste­hen konn­ten, hin zu einer Geschich­te kol­lek­ti­ver Rei­fung, in der ein wie­der­holt bean­stan­de­tes Haus ledig­lich Teil eines bran­chen­wei­ten Fort­schritts ist.

Kapi­tal­sei­tig bleibt der Fall fol­gen­los: Trotz drei auf­ein­an­der­fol­gen­der Zuschlä­ge liegt die Ist-Gesamt­ka­pi­tal­quo­te der Ren­ten­bank bei über 30 Pro­zent, voll­stän­dig aus Kern­ka­pi­tal, gegen­über einer Anfor­de­rung von 19,25 Pro­zent. Die Män­gel schrän­ken das Geschäft nach Aus­sa­ge des Vor­stands nicht ein. Die­se Dis­kre­panz – auf­sicht­li­che Kri­tik auf der einen, kom­for­ta­ble Bilanz­la­ge auf der ande­ren Sei­te – ist die­sel­be PR-Sche­re-Figur, die sich bereits bei ande­ren Insti­tu­ten zeig­te, deren ope­ra­ti­ve oder auf­sichts­recht­li­che Kri­tik durch güns­ti­ge Kenn­zah­len in der öffent­li­chen Wahr­neh­mung abge­fe­dert wurde.

Insti­tu­tio­nell ver­schiebt der Fall zudem die bis­he­ri­ge Reich­wei­te der beob­ach­te­ten här­te­ren BaFin-Gang­art. Die bis­lang doku­men­tier­ten Fäl­le betra­fen Lan­des­ban­ken, Pri­vat­ban­ken, Genos­sen­schafts­ban­ken sowie – im Fall Rai­sin Bank – ein Fin­tech-/BaaS-nahes Insti­tut. Die Ren­ten­bank ist kei­ne die­ser Grup­pen, son­dern eine Anstalt öffent­li­chen Rechts mit Bun­des­ga­ran­tie und För­der­auf­trag für Agrar- und Ernäh­rungs­wirt­schaft – struk­tu­rell näher an den För­der­ban­ken als an den bis­her betrach­te­ten Insti­tuts­grup­pen. Soll­te sich die ver­schärf­te Auf­sichts­pra­xis auch hier bestä­ti­gen, wäre das ein wei­te­rer Hin­weis dar­auf, dass sie sich nicht auf bestimm­te Geschäfts­mo­del­le oder Trä­ger­schafts­for­men beschränkt, son­dern zuneh­mend die gesam­te beauf­sich­tig­te Ban­ken­land­schaft erfasst – eine The­se, die ange­sichts eines ein­zel­nen Falls vor­läu­fig bleibt und wei­te­rer Beob­ach­tung bedarf.

Am Ran­de sei ver­merkt, dass das Inter­view in eine Füh­rungs­über­gangs­pha­se fällt: Spech­ten­hau­ser ist erst seit dem 1. Juli Inte­rim-Vor­stand. Ein zeit­li­ches Zusam­men­fal­len von Per­so­nal­wech­sel und Auf­sichts­be­fund fin­det sich auch in ande­ren hier doku­men­tier­ten Fäl­len, ohne dass sich dar­aus ein Kau­sal­zu­sam­men­hang ablei­ten ließe.

Ralf Keu­per


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