Nach einem Bericht der Börsen-Zeitung prüft die BAG Bankaktiengesellschaft, die “Bad Bank” der Genossenschaftsbanken, eine Anerkennung als “Specialised Debt Restructurer” (SDR) bei der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde – ein Status, den europaweit bislang erst zwei Institute besitzen, beide aus Skandinavien. Er würde die BAG von Eigenmittelanforderungen für notleidende Kredite befreien und wäre ein Novum in der deutschen Kreditwirtschaft. Der eigene Jahresabschluss der BAG für 2025 liefert dazu belastbare Zahlen: eine Verdopplung des bearbeiteten Problemkreditvolumens binnen eines Jahres, eine bereits vollzogene Kapitalerhöhung und eine wachsende, aber nur teilweise aktiv genutzte Zahl vertraglich gebundener Banken. Zusammen mit den jüngsten Stützungsfällen Volksbank Kleverland und Volksbank Braunschweig Wolfsburg sowie dem bereits 2025 gegründeten Spezialvehikel BAG Treuhand ergibt sich ein Bild, das weniger nach vorausschauender Professionalisierung aussieht als nach einer institutionellen Reaktion auf eine bereits laufende Serie.
I. Was tatsächlich geplant ist: Kapitalentlastung statt neuer Lizenz
Die ursprüngliche Meldung, die BAG solle sich über eine “spezielle Zulassung durch die europäische Bankenaufsicht” für weitere Sanierungsfälle rüsten, lässt sich inzwischen präzisieren. Auf der Bilanzpressekonferenz der BAG Anfang Ende Mai 2026 erläuterte Vorstandssprecher René Kunsleben, woran tatsächlich gearbeitet wird: eine Vorstudie, ob bei der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA ein Antrag auf Anerkennung als spezialisierter Schuldenumstrukturierer nach Art. 36 Abs. 5 CRR gestellt werden soll – als “Specialised Debt Restructurer” (SDR).
Es geht damit nicht um eine erweiterte Banklizenz im landläufigen Sinn. Die BAG verfügt bereits über eine Vollbanklizenz als CRR-Institut. Der SDR-Status ist etwas anderes: eine Befreiung von den sogenannten NPL-Backstop-Regeln, die Institute zwingen, notleidende Kreditengagements ab einem bestimmten Zeitpunkt vollständig mit Eigenkapital oder Rückstellungen zu unterlegen. Diese hohe Kapitalbindung macht den Ankauf von Problemkrediten für die BAG unattraktiv, während unregulierte Problemaufkäufer ohne Banklizenz denselben Kredit mit deutlich weniger Eigenkapital übernehmen können. Ein SDR-Status würde diesen Wettbewerbsnachteil ab 2028 aufheben.
Der Schritt wäre ein Novum in der deutschen Kreditwirtschaft: Europaweit verfügen bislang nur zwei skandinavische Institute – Hoist Finance und Myntro (vormals Alektum) – über eine solche Anerkennung. Entschieden ist jedoch noch nichts. Laut Kunsleben ist “offen”, ob der Antrag überhaupt gestellt wird; eine Entscheidung wurde für die folgenden Wochen in Aussicht gestellt. Die BAG arbeitet bei der Prüfung mit der Beratungsfirma Zeb zusammen und untersucht Szenarien, bilanztechnische Voraussetzungen und die mögliche Eigenkapitalentlastung.
Die Mechanik dahinter ist unabhängig von der EZB-Bankenaufsicht organisiert. Die Einstufung als SDR ist keine Einzelfallgenehmigung durch die EBA, sondern eine Selbsteinstufung des Instituts gegen objektive, in Art. 36 Abs. 5 CRR festgelegte Kriterien – etwa Spezialisierung auf Forderungsmanagement, eine Net Stable Funding Ratio über 130% und ein Sichteinlagenanteil unter 5% der Bilanzsumme. Das Institut meldet die Erfüllung dieser Kriterien der jeweils zuständigen nationalen Behörde; diese wiederum berichtet der EBA, die eine öffentliche Liste aller SDR führt. Für die BAG wäre demnach BaFin/Bundesbank zuständig, nicht die EZB direkt. Dass Hoist Finance als schwedisches Institut bereits SDR-Status besitzt, obwohl Schweden mangels Euro-Mitgliedschaft gar nicht dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus der EZB unterliegt, zeigt, dass der Mechanismus unabhängig von Eurozonen- oder SSM-Zugehörigkeit funktioniert.
Prozedural handelt es sich zwar in beiden Fällen um dasselbe Notifikationsverf…
