Die Genos­sen­schafts­ban­ken in Deutsch­land ste­hen der­zeit auf­grund eini­ger Pro­blem­fäl­le im Fokus der Finanz­auf­sicht. Ins­ge­samt belau­fen sich die Ver­lus­te auf etwa 500 Mil­lio­nen Euro, was für die Ver­bund­grup­pe der Volks- und Raiff­ei­sen­ban­ken zwar schmerz­lich, aber noch nicht exis­ten­zi­ell bedroh­lich ist. Die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) beschäf­tigt sich inten­siv mit die­sen Fäl­len, ins­be­son­de­re bei der Volks­bank Düsseldorf/​Neuss, der Volks­bank Dortmund/​Nordwest und der Volks­bank Bad Sal­zun­gen Schmal­kal­den. BaFin-Chef Mark Bran­son hat die Füh­rung und das Risi­ko­ma­nage­ment eini­ger die­ser Ban­ken kri­ti­siert und for­dert eine sorg­fäl­ti­ge Aus­wahl des Füh­rungs­per­so­nals[1]Nach Rei­he von Skan­da­len: Bafin-Chef Mark Bran­son macht Volks­ban­ken kla­re Ansa­ge.

Die Aus­sa­gen Bran­sons signa­li­sie­ren eine ver­stärk­te Auf­merk­sam­keit der BaFin für die Gover­nan­ce-Struk­tu­ren und das Risi­ko­ma­nage­ment in Genos­sen­schafts­ban­ken. Es ist zu erwar­ten, dass die Auf­sichts­be­hör­de in Zukunft die­se Berei­che noch genau­er unter die Lupe neh­men wird, um ähn­li­che Vor­fäl­le zu ver­hin­dern und die Sta­bi­li­tät des Sek­tors zu gewährleisten.

Exper­ten wie Prof. Hans-Peter Burg­hof von der Uni Hohen­heim sehen jedoch kein spe­zi­fi­sches Pro­blem bei den Genos­sen­schafts­ban­ken. Bank­ge­schäf­te sei­en gene­rell mit Risi­ken ver­bun­den, und Feh­ler wür­den nicht nur in den Volks­ban­ken gemacht. Der Bran­chen­ver­band BVR betont zudem, dass seit Bestehen der Siche­rungs­ein­rich­tung noch nie ein Kun­de einer ange­schlos­se­nen Bank Ein­la­gen ver­lo­ren habe[2]Haben die Volks­ban­ken ein Grund­satz­pro­blem?.

Die aktu­el­len Pro­ble­me sind vor allem auf Immo­bi­li­en­ge­schäf­te zurück­zu­füh­ren: Wert­min­de­run­gen bei sol­chen Invest­ments kön­nen beson­ders für klei­ne­re Insti­tu­te schnell zu finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten füh­ren. Auch die Kon­zen­tra­ti­on von Macht in einer Per­son und die Über­nah­me unan­ge­mes­se­ner Risi­ken durch eini­ge Insti­tu­te sind Fak­to­ren, die zu den Schwie­rig­kei­ten bei­getra­gen haben.

Trotz die­ser Her­aus­for­de­run­gen beto­nen Exper­ten, dass die sys­te­mi­schen Risi­ken bei den Volks­ban­ken ins­ge­samt sehr gering sind. Prof. Burg­hof argu­men­tiert, dass sich die Finanz­auf­sicht vor allem auf die­se sys­te­mi­schen Risi­ken kon­zen­trie­ren soll­te. Ins­ge­samt zeigt sich, dass obwohl eini­ge Volks­ban­ken der­zeit Schwie­rig­kei­ten haben, dies kein flä­chen­de­cken­des Pro­blem der Genos­sen­schafts­ban­ken dar­stellt. Die bestehen­den Siche­rungs­sys­te­me und die Auf­sicht durch die BaFin tra­gen dazu bei, die Sta­bi­li­tät des Sek­tors zu gewährleisten.

Exkurs: Wie könn­te die Bafin die Aus­wahl des Füh­rungs­per­so­nals bei Ban­ken beeinflussen?

Die BaFin hat meh­re­re Mög­lich­kei­ten, die Aus­wahl des Füh­rungs­per­so­nals bei Ban­ken zu beein­flus­sen[3]Maß­nah­men:

  1. Qua­li­fi­ka­ti­ons­prü­fung: Die BaFin kann die fach­li­che Eig­nung und per­sön­li­che Zuver­läs­sig­keit von Geschäfts­lei­tern und Auf­sichts­rats­mit­glie­dern überprüfen.
  2. Abbe­ru­fung: Bei man­geln­der Qua­li­fi­ka­ti­on oder Zuver­läs­sig­keit kann die BaFin die Abbe­ru­fung von Geschäfts­lei­tern oder Auf­sichts­rats­mit­glie­dern verlangen.
  3. Ein­set­zung von Son­der­be­auf­trag­ten: Die BaFin kann unge­eig­ne­te Füh­rungs­kräf­te durch Son­der­be­auf­trag­te ersetzen.
  4. Vor­ga­ben zum Risi­ko­ma­nage­ment: Durch die Min­dest­an­for­de­run­gen an das Risi­ko­ma­nage­ment (MaRisk) setzt die BaFin Stan­dards, die indi­rekt Anfor­de­run­gen an die Kom­pe­tenz des Füh­rungs­per­so­nals stellen.
  5. Son­der­prü­fun­gen: Die BaFin kann Vor-Ort-Prü­fun­gen durch­füh­ren, um die Qua­li­tät der Füh­rung und Orga­ni­sa­ti­on zu überprüfen.
  6. Sank­tio­nen: Bei Ver­stö­ßen kann die BaFin Buß­gel­der ver­hän­gen oder im Extrem­fall die Ban­ken­li­zenz ent­zie­hen, was einen indi­rek­ten Druck auf die Per­so­nal­aus­wahl ausübt.