Von Ralf Keuper

Die viel­fäl­ti­gen Ein­satz­mög­lich­kei­ten des Neu­en Per­so­nal­aus­wei­ses (nPA) bei der Geschäfts­an­bah­nung und ‑abwick­lung im Inter­net, wie im E‑Government, E‑bzw. M‑Commerce und Ban­king, sind weit­ge­hend unbe­kannt. Jedoch – auch bei Kennt­nis kön­nen sie häu­fig noch nicht genutzt werden.

Ein gro­ßes Hemm­nis war bis­lang die Tat­sa­che, dass der nPA nicht mobil ver­wen­det wer­den konn­te. Auf der letz­ten CeBIT stell­te die Gover­ni­kus KG ihre mobi­le Ver­si­on der Aus­weis-App2 vor. Die App wird als SDK für Android ange­bo­ten. Bei Gover­ni­kus geht man nicht davon aus, dass Apple sei­ne NFC-Schnitt­stel­le auf abseh­ba­re Zeit öff­nen wird. Des­halb bie­tet man wei­ter­hin ein Kar­ten­le­se­ge­rät an, was aber für die mobi­le Nut­zung sub­op­ti­mal ist. Für Android ist die App jedoch lauf­fä­hig. Seit Ende März steht die App im Goog­le Play­s­to­re zur Verfügung.

Die Online-Iden­ti­fi­zie­rung über den nPA erfolgt über die Online-Aus­weis­funk­ti­on bzw. die eID-Funk­ti­on. In Mobi­le Ver­wen­dung der eID-Funk­ti­on (Online-Aus­weis­funk­ti­on) heisst es dazu u.a.:

Die Mög­lich­keit, die Online-Aus­weis­funk­ti­on mobil ein­set­zen zu kön­nen, wür­de eine Viel­zahl an kon­kre­ten Nut­zungs­fäl­len abde­cken und könn­te zukünf­tig das Ein­satz­feld von Kar­ten­le­sern stark ein­gren­zen. Eben­so wür­de eine mög­li­che mobi­le Ver­wen­dung der Online-Aus­weis­funk­ti­on (eID-Funk­ti­on) deren Akzep­tanz bei Web­dienst­an­bie­tern und Nut­zern stark erhö­hen. Die mobi­le Nut­zung wäre somit ein Mei­len­stein für die Ver­brei­tung der elek­tro­ni­schen Funk­tio­nen des Personalausweises.

Bei Gover­ni­kus glaubt man fest an die Zukunft des nPA. Die Vor­tei­le lägen gegen­über dem Video-Ident-Ver­fah­ren auf der Hand:

  • Kos­ten- und Zeit­er­spar­nis, d.h. ich brau­che kei­ne Mit­ar­bei­ter beschäf­ti­gen oder Ser­vices in Anspruch neh­men, die mit den Kun­den den Iden­ti­fi­zie­rungs­vor­gang vornehmen. 
  • Mit dem Online-Aus­weis macht der Kun­de die eigent­li­che Arbeit, wäh­rend die Aus­weis­da­ten auto­ma­tisch über­tra­gen werden.
  • Außer­dem ist der nPA fälschungssicher.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter AusweisApp2Online-Aus­wei­senDie eID-Funk­tio­nen des Per­so­nal­aus­wei­ses nut­zen und Elek­tro­ni­sche Iden­ti­tä­ten.

Die Post bie­tet bereits die Online-Iden­ti­fi­zie­rung mit dem nPA an.

Mit der Ankün­di­gung, die Online-Aus­weis­funk­ti­on des nPA künf­tig stan­dard­mä­ßig frei­zu­schal­ten, lös­te die Bun­des­re­gie­rung nicht nur Begeis­te­rung aus.  Sei­ne Beden­ken for­mu­lier­te der Cha­os Com­pu­ter Club bereits im Jahr 2013 in Trü­ge­ri­sche Sicher­heit: Der elek­tro­ni­sche Per­so­nal­aus­weis. Auf­hor­chen lässt die Mel­dung, wonach im Gesetz zum elek­tro­ni­schen Per­so­nal­aus­weis ein auto­ma­ti­sier­ter Abruf für Geheim­diens­te inte­griert wer­den soll, wie auf netz­po­li­tik aktu­ell berich­tet wird.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Sicher­heit des nPA lie­fert das Bun­des­amt für Sicher­heit und Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI) auf der Sei­te Sicher­heits­me­cha­nis­men in elek­tro­ni­schen Aus­weis­do­ku­men­ten.

Ein Pro­blem bleibt den­noch: Es feh­len die Diens­te, wie ein Leser den Bericht Mobi­le AusweisApp2 für Per­so­nal­aus­weis soll zur CeBIT kom­men kom­men­tier­te:

Ist ja toll, dass mein Smart­phone bald mehr mit der Kar­te „reden“ kann, es bringt aber nichts, wenn die vor­her so groß bewor­be­nen Diens­te nicht vor­han­den sind.

Wel­che Behör­de hat denn wirk­lich schon den nPA ange­bo­ten? Wel­che Online-Shops haben das?

Hier fehlt ein­fach noch etwas Fleisch am Knochen!

Der Prä­si­dent des Bun­des­ver­wal­tungs­am­tes, Chris­tof Ver­en­kot­te, bemän­gelt, dass die Bür­ger und Ämter nicht aus­rei­chend über die Vor­tei­le des nPA infor­miert sind, wie in Neu­er elek­tro­ni­scher Per­so­nal­aus­weis ist ein Flop zu lesen ist.

Es gibt jedoch auch Bei­spie­le, die für einen lang­fris­ti­gen Erfolg des nPA sprechen.

So wur­de in den Nie­der­lan­den kürz­lich die ers­te grenz­über­schrei­ten­de eID-Nut­zung rea­li­siert. Auf hei­se steht dazu:

Das nie­der­län­di­sche Demo-Por­tal ist eine der ers­ten Test­mög­lich­kei­ten, wie euro­päi­sche Ver­trau­ens­diens­te bei der elek­tro­ni­schen Iden­ti­fi­zie­rung gemäß der eIDAS-Ver­ord­nung genutzt wer­den kön­nen. Die grenz­über­schrei­ten­de Iden­ti­fi­zie­rung auf der Basis der natio­na­len eID-Sys­te­me der Mit­glieds­staa­ten soll die euro­pa­wei­te Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Behör­den und Fir­men ermög­li­chen. Als Bei­spiel nennt die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on die iden­ti­täts­ge­prüf­te Anmie­tung eines Feri­en­hau­ses in einem Feri­en­land. Nach einer Schät­zung der EU-Kom­mis­si­on besit­zen der­zeit 170 Mil­lio­nen EU-Bür­ger einen Aus­weis mit inte­grier­ter eID-Funktionalität.

Auch im benach­bar­ten Bel­gi­en wird inten­siv dar­an, den Kar­ten­le­ser für die Online-Iden­ti­fi­zie­rung mit­tels nPA/​eID über­flüs­sig zu machen, wie in eID-Kar­ten­le­ser sol­len bald aus­ge­dient haben zu erfah­ren ist.

Künf­tig soll der Zugang zur elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung (Tax-on-Web) oder zur per­sön­li­chen Pen­si­ons­ak­te (MyPen­si­on) ähn­lich ein­fach sein wie mobi­le Bank­ge­schäf­te mit dem Smartphone.

Dane­ben gibt es Über­le­gun­gen, ein eID-Sys­tem auf Basis der Block­chain zu imple­men­tie­ren, wor­an in Frank­reich in dem Pro­jekt ISÆN gear­bei­tet wird. Dar­über berich­te­te hei­se in eID-Sys­tem ISÆN: Eri­ka Mus­ter­manns Daten lan­den in der Block­chain.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert