Von Ralf Keuper

Der von eini­gen heiß ersehn­te Bericht über die von KPMG durch­ge­führ­te Son­der­prü­fung über mög­li­cher­wei­se fik­ti­ve Kun­den­um­sät­ze der Wire­card AG wirft mehr Fra­gen auf, als er Ant­wor­ten lie­fert.  Eini­ge Kom­men­ta­to­ren zei­gen sich gar ent­setzt – sowohl, was den Inhalt als auch was die Reak­ti­on von Wire­card betrifft. KPMG wird eben­falls stark kritisiert.

Unter Punkt 1.2.1.7 Ver­zö­ger­te Lie­fe­rung von Unter­la­gen heisst es u.a.:

  • Ein­zel­ne, im Rah­men der ursprüng­li­chen, dem Auf­trag­ge­ber zu Beginn der Unter­su­chung zur Kennt­nis gebrach­te Unter­su­chungs­hand­lun­gen konn­ten man­gels ver­füg­ba­rer Doku­men­te bzw. IT-Sys­tem­zu­gän­ge nicht bzw. nicht in der ursprüng­lich vor­ge­se­he­nen Wei­se durch­ge­führt werden.
  • Bei den KPMG vor­ge­leg­ten Doku­men­ten han­del­te es sich nahe­zu aus­schließ­lich um elek­tro­ni­sche Kopien, deren Authen­ti­zi­tät nicht über­prüft wer­den konnte.
  • Für die Über­ga­be von Trans­ak­ti­ons­da­ten zumin­dest für die Jah­re 2016 und 2017 bedurf­te es der Unter­stüt­zung durch die TPA-Part­ner, die jedoch bis­her ausblieb.

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