BaFin-Maßnahme legt Sparkasse Rhein Neckar Nord zusätzliche Eigenmittel auf
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 5. Mai 2025 der Sparkasse Rhein Neckar Nord zusätzliche Eigenmittelanforderungen auferlegt. Diese Maßnahme basiert auf § 10 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung…