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Die BaFin hat bei der AKBANK AG gleich mehrere Maßnahmen angeordnet. So muss die Bank Mängel in ihrer Geschäftsorganisation, insbesondere in der Geldwäscheprävention, beheben. Ein Sonderbeauftragter überwacht die Umsetzung. Die Bank hat zudem höhere Eigenmittelanforderungen zu erfüllen und erhielt Bußgelder in Höhe von insgesamt 432.500 Euro[1]AKBANK AG: BaFin ordnet Mängelbeseitigung sowie erhöhte Eigenmittelanforderungen an, bestellt Sonderbeauftragten und setzt Geldbußen fest.
Eine Sonderprüfung 2024 ergab Defizite in der MaRisk-Compliance, Internen Revision, im Kernbankensystem und bei der Dokumentation von Geschäftsvorgängen. In der Geldwäscheprävention wurden unzureichende personelle Ressourcen und mangelhafte Durchführung von Sorgfaltspflichten festgestellt. Die BaFin kritisierte auch die fehlende Information an Kunden über die fünfjährige Aufbewahrung von Telefonaufzeichnungen sowie unzureichende Systeme zur Aufdeckung verdächtiger Geschäfte.
Zusätzlich verletzte die Bank ihre Aufsichtspflicht gegenüber Mitarbeitenden, was zu gesetzlichen Verstößen führte. Die unzureichende Überwachung war auf einen Systemausfall zurückzuführen. Der Jahresabschluss für 2023 wurde verspätet eingereicht, und die Auslagerung der IT-Revision wurde nicht angezeigt. Die Bußgelder setzen sich aus 395.000 Euro für die fehlende Kundeninformation und unzureichende Regelungen sowie 37.500 Euro für die Überwachungsverletzung und verspätete Einreichung zusammen.
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