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Die BaFin hat bei der AKBANK AG gleich meh­re­re Maß­nah­men ange­ord­net. So muss die Bank Män­gel in ihrer Geschäfts­or­ga­ni­sa­ti­on, ins­be­son­de­re in der Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on, behe­ben. Ein Son­der­be­auf­trag­ter über­wacht die Umset­zung. Die Bank hat zudem höhe­re Eigen­mit­tel­an­for­de­run­gen zu erfül­len und erhielt Buß­gel­der in Höhe von ins­ge­samt 432.500 Euro[1]AKBANK AG: BaFin ord­net Män­gel­be­sei­ti­gung sowie erhöh­te Eigen­mit­tel­an­for­de­run­gen an, bestellt Son­der­be­auf­trag­ten und setzt Geld­bu­ßen fest.

Eine Son­der­prü­fung 2024 ergab Defi­zi­te in der MaRisk-Com­pli­ance, Inter­nen Revi­si­on, im Kern­ban­ken­sys­tem und bei der Doku­men­ta­ti­on von Geschäfts­vor­gän­gen. In der Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on wur­den unzu­rei­chen­de per­so­nel­le Res­sour­cen und man­gel­haf­te Durch­füh­rung von Sorg­falts­pflich­ten fest­ge­stellt. Die BaFin kri­ti­sier­te auch die feh­len­de Infor­ma­ti­on an Kun­den über die fünf­jäh­ri­ge Auf­be­wah­rung von Tele­fon­auf­zeich­nun­gen sowie unzu­rei­chen­de Sys­te­me zur Auf­de­ckung ver­däch­ti­ger Geschäfte.

Zusätz­lich ver­letz­te die Bank ihre Auf­sichts­pflicht gegen­über Mit­ar­bei­ten­den, was zu gesetz­li­chen Ver­stö­ßen führ­te. Die unzu­rei­chen­de Über­wa­chung war auf einen Sys­tem­aus­fall zurück­zu­füh­ren. Der Jah­res­ab­schluss für 2023 wur­de ver­spä­tet ein­ge­reicht, und die Aus­la­ge­rung der IT-Revi­si­on wur­de nicht ange­zeigt. Die Buß­gel­der set­zen sich aus 395.000 Euro für die feh­len­de Kun­den­in­for­ma­ti­on und unzu­rei­chen­de Rege­lun­gen sowie 37.500 Euro für die Über­wa­chungs­ver­let­zung und ver­spä­te­te Ein­rei­chung zusammen.