Von Ralf Keuper

Um die Las­ten der Coro­na-Pan­de­mie für die Unter­neh­men zu mil­dern, hat­te die Bun­des­re­gie­rung die Insol­venz­pflicht aus­ge­setzt; spä­ter wur­den Tei­le davon wie­der ein­ge­führt. Ab dem 01.05.21 gilt wie­der die “nor­ma­le” Rege­lung, d.h. Unter­neh­men, die über­schul­det sind, müs­sen dies umge­hend mit­tei­len. Droht nun eine rie­si­ge Insolvenzwelle?

Schät­zun­gen gehen davon aus, dass bis zu 25.000 Unter­neh­men in ihrer der­zei­ti­gen Ver­fas­sung nicht mehr über­le­bens­fä­hig sind[1]Droht jetzt die Plei­te­wel­le? Insol­venz-Aus­set­zung läuft aus. Es kursiert(e) sogar die Zahl von bis zu 800.000 Zom­bie-Unter­neh­men[2]Bis zu 800.000 Zom­bie­un­ter­neh­men bedro­hen Wirt­schafts­la­ge in Deutsch­land. Allein in der Bau­bran­che soll sich die Zahl der sog. Zom­bie-Unter­neh­men auf 5.000 belau­fen[3]Bau­bran­che treibt Sor­ge vor “Zombie”-Unternehmen. Der­weil drängt der Hotel- und Gast­stät­ten­ver­band Deho­ga auf eine Ver­län­ge­rung der Aus­set­zung der Pflicht …