Wie die gema­tik heu­te mit­teilt, ist die Nut­zung des Video-Ident-Ver­fah­rens in der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur bis auf Wei­te­res nicht mehr erlaubt.

Dies “sei auf­grund einer der gema­tik zugäng­lich gemach­ten sicher­heits­tech­ni­schen Schwach­stel­le in die­sem Ver­fah­ren aus Sicht der gema­tik unum­gäng­lich. Sie han­delt hier im Rah­men ihrer recht­li­chen und ver­wal­tungs­ge­mä­ßen Befug­nis­se und vor dem Hin­ter­grund des hohen Schutz­be­darfs bei der Digi­ta­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens[1]Pres­se­mit­tei­lung | gema­tik unter­sagt bis auf Wei­te­res Nut­zung von Video­Ident-Ver­fah­ren in der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur[2]Vgl. dazu: https://twitter.com/bkastl/status/1556963161592500225.

Die Mel­dung dürf­te die Ban­ken und Fin­tech-Start­ups, die das Video-Ident-Ver­fah­ren ein­set­zen, nicht völ­lig kalt­las­sen … glei­ches gilt für die BaFin.

Update

Bit­kom kri­ti­siert Ent­schei­dung der gema­tik zur Aus­set­zung von Video-Ident – und ern­tet Widerspruch