Wie die gematik heute mitteilt, ist die Nutzung des Video-Ident-Verfahrens in der Telematikinfrastruktur bis auf Weiteres nicht mehr erlaubt.
Dies “sei aufgrund einer der gematik zugänglich gemachten sicherheitstechnischen Schwachstelle in diesem Verfahren aus Sicht der gematik unumgänglich. Sie handelt hier im Rahmen ihrer rechtlichen und verwaltungsgemäßen Befugnisse und vor dem Hintergrund des hohen Schutzbedarfs bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens”[1]Pressemitteilung | gematik untersagt bis auf Weiteres Nutzung von VideoIdent-Verfahren in der Telematikinfrastruktur[2]Vgl. dazu: https://twitter.com/bkastl/status/1556963161592500225.
Die Meldung dürfte die Banken und Fintech-Startups, die das Video-Ident-Verfahren einsetzen, nicht völlig kaltlassen … gleiches gilt für die BaFin.
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