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Wie es scheint, nimmt die BaFin die Förderbanken unter die Lupe. Am Freitag vergangener Woche gab die Behörde bekannt, dass sie gegen die LfA Förderbank Bayern ein Bußgeld in Höhe von 900.000 Euro verhängt habe[1]LfA Förderbank Bayern: BaFin setzt Bußgeld fest.
Grund war ein Verstoß gegen die Capital Requirements Regulation. Die Meldungen der Kapitalquoten des Einzelinstitutes und der Institutsgruppe zum Stichtag 31. März 2022 waren falsch eingereicht worden.
Nur wenige Tage zuvor teilte die BaFin mit, die Investitions- und Förderbank Niedersachsen mit Schreiben vom 9. September 2024 angewiesen zu haben, “die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) sicherzustellen. Mit Schreiben vom 9. September 2024 hat die BaFin zudem gegenüber der Investitions- und Förderbank Niedersachsen bis zur Beseitigung der organisatorischen Mängel zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG angeordnet”.[2]Bekanntmachung zur Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Im August kassierte die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz einen Rüffel von der BaFin. Auch hier wurden organisatorische Defizite und Mängel in der IT moniert[3]BaFin schwingt die Peitsche: Förderbank ISB kassiert Rüffel.
Anfang des Jahres wurde die Landeskreditbank Baden-Württemberg von der BaFin aufgefordert, “die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) sicherzustellen. Mit Schreiben vom 23. November 2023 hat die BaFin zudem gegenüber der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – bis zur Beseitigung der organisatorischen Mängel zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 6c Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KWG angeordnet”.[4]Bekanntmachung zur Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank –
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