Von Ralf Keuper
Beim Bundesverband Blockchain ist man hocherfreut über den Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren[1]Historischer Moment: Bundesregierung veröffentlicht Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren.
Das Gesetz ermöglicht jeder Emittentin in Deutschland, selbst digitale Wertpapiere zu begeben, anstatt zwingend über vorgeschriebene Finanz- oder Technologieintermediäre gehen zu müssen. Ebenfalls bringt das Gesetz mit der Einführung eines „Kryptowertpapierregisters“ erstmalig eine Definition der Blockchain-Technologie in das deutsche Recht ein, welches weltweit Vorbildfunktion genießt. Vielleicht am folgenreichsten aber ist die vom Verband geforderte Entscheidung des Gesetzes, das Sachenrecht auf digitale Blockchain-Token anwendbar zu machen, mit dem Ergebnis, dass zum ersten Mal in Deutschland – und möglicherweise der Welt – ein digitales Gut als Sache im Sinne des Gesetzes gilt bzw. als solche zu behandeln ist.
Handelbare Digitale Güter oder Informationsgüter könnten in der Tat ein neues Zeitalter einläuten.
References