Von Ralf Keuper

Als die Stif­tung Waren­test im Dezem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res der Mul­ti­ban­king-App TEO eini­ger Spar­da-Ban­ken beschei­nig­te, nicht daten­schutz­kon­form zu sein, war man dar­über bei den betei­lig­ten Insti­tu­ten, dem IT-Dienst­leis­ter Come­co sowie auf Kun­den­sei­te nicht son­der­lich amüsiert.

In der Zwi­schen­zeit wur­de die TEO-App von den Ent­wick­lern über­ar­bei­tet. In ihrer neu­en Unter­su­chung kommt die Stif­tung Waren­test zu dem Ergeb­nis, dass es beim Umgang der App mit Nutzer­daten nur noch wenig zu bean­standen gibt[1]Was taugt die neue Ban­king-App?.

Kopf­schmer­zen berei­ten den Tes­tern indes eini­ge Nut­zungs­be­din­gun­gen, die unwirk­sam sei­en. Die Prü­fer sind der Ansicht, dass die AGBs eini­ge Klau­seln ent­hal­ten, wel­che die Nut­zer über Gebühr benachteiligen.

Dar­aus zwei Kritikpunkte:

  • Der Zugang eines Nut­zers kann vom Anbie­ter nach eige­nem Ermes­sen ohne Anga­be von Grün­den gesperrt wer­den. App-Diens­te kön­nen zum Teil oder kom­plett einge­stellt wer­den. Wann, wie lan­ge und unter wel­chen Voraus­setzungen Diens­te einge­stellt wer­den, bleibt offen. Für den Nut­zer ist in der Fol­ge nicht immer sicher, ob sie die App für ihre Bank­geschäfte nut­zen können.
  • Der Nut­zer der App ist…

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