Die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) ord­net zum 1. April 2022 einen sek­to­ra­len Sys­tem­ri­si­ko­puf­fer in Höhe von zwei Pro­zent für Risi­ko­po­si­tio­nen von mit Wohn­im­mo­bi­li­en besi­cher­ten Kre­di­ten an. Nach Anhö­rung der betei­lig­ten Par­tei­en hat sie hier­zu eine All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen. Ziel ist es, die Wider­stands­fä­hig­keit des deut­schen Ban­ken­sys­tems gegen spe­zi­fi­sche Risi­ken aus dem Wohn­im­mo­bi­li­en­markt prä­ven­tiv zu stär­ken. Damit soll einer Gefähr­dung der Finanz­sta­bi­li­tät ent­ge­gen­ge­wirkt werden. …

Quel­le /​ Link: Sys­tem­ri­si­ko­puf­fer für den Wohn­im­mo­bi­li­en­sek­tor: BaFin erlässt Allgemeinverfügung