Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnet zum 1. April 2022 einen sektoralen Systemrisikopuffer in Höhe von zwei Prozent für Risikopositionen von mit Wohnimmobilien besicherten Krediten an. Nach Anhörung der beteiligten Parteien hat sie hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems gegen spezifische Risiken aus dem Wohnimmobilienmarkt präventiv zu stärken. Damit soll einer Gefährdung der Finanzstabilität entgegengewirkt werden. …
Quelle / Link: Systemrisikopuffer für den Wohnimmobiliensektor: BaFin erlässt Allgemeinverfügung