Von Ralf Keuper

Die Steu­er­ein­nah­men in Deutsch­land lagen im Jah­re 2017 bei knapp 750 Mrd. EUR. Dabei fällt der größ­te Anteil auf die Lohn- und Ein­kom­mens­steu­er, die zusam­men mit der Umsatz­steu­er und wei­te­ren Steu­ern, die von Gewer­be­trei­ben­den gezahlt wer­den müs­sen. Ins­ge­samt betra­gen die Steu­er­ein­nah­men aus die­ser Kate­go­rie knapp 540 Mrd. EUR. Dabei ent­fal­len die größ­ten Pos­ten auf die Lohn­steu­er mit knapp 200 Mrd. EUR und die ver­an­lag­te Ein­kom­mens­steu­er mit knapp 60 Mrd. EUR. Die hohen Ein­nah­men resul­tie­ren einer­seits aus der hohen Kon­junk­tur, die bereits seit meh­re­ren Jah­ren anhält.

Ein­kom­mens­steu­er und die kal­te Progression 

Deutsch­land ist eines der Län­der auf der Welt mit den höchs­ten Steu­er­ein­nah­men über­haupt. Der Höchst­satz liegt bei 42 Pro­zent des zu ver­steu­ern­den Ein­kom­mens. Der Ein­stiegs­steu­er­satz wur­de von der Regie­rung mit 12 Pro­zent fest­ge­setzt. Mit dem Ein­kom­men steigt der Steu­er­satz dann kon­ti­nu­ier­lich an. Dies wird als kal­te Pro­gres­si­on bezeich­net. Beson­ders ärger­lich ist die­ses Phä­no­men bei eini­gen Lohn- und Gehalts­er­hö­hun­gen. Fällt der Ein­kom­mens­be­zie­her durch die Erhö­hung sei­nes Ein­kom­mens in die nächs­te Steu­er­klas­se, kann es sein, dass er net­to weni­ger Geld bekommt. Dies liegt dann an dem höhe­ren Steu­er­ab­zug. In der Poli­tik wird seit gerau­mer Zeit über die Abschaf­fung der kal­ten Pro­gres­si­on dis­ku­tiert, doch bis­lang ist noch kei­ne Ände­rung der Geset­ze in Kraft getreten.



Bedeu­tung der Gemeindesteuern 

Wie es der Name bereits ver­rät, wer­den die­se Steu­ern von den Städ­ten und Gemein­den ver­ein­nahmt und ver­wer­tet. In den Bereich fal­len die Grund­steu­ern und die Gewer­be­steu­ern. Grund­steu­ern wer­den von allen Grund­stücks­ei­gen­tü­mern ein­ge­for­dert. Besit­zer von Häu­sern und Woh­nun­gen zah­len die Steu­er direkt an die Stadt oder die Gemein­de. Mie­ter müs­sen sich antei­lig an die­ser Steu­er betei­li­gen. Abhän­gig von der Grö­ße der Woh­nung erscheint die Steu­er auf der Neben­kos­ten­ab­rech­nung, die ein­mal jähr­lich vom Ver­mie­ter erstellt wer­den muss. Je grö­ßer die Wohn­flä­che ist, des­to höher ist der Anteil des Mie­ters in Bezug auf die Zah­lung der Grund­steu­er.
Bei den Grund­steu­ern wer­den die Kate­go­rien A und B unter­schie­den. In die Kate­go­rie A fal­len gewerb­lich genutz­te Grund­stü­cke, etwa aus den Berei­chen Hand­werk und Land­wirt­schaft. Pri­vat genutz­te Grund­stü­cke wer­den in der Kate­go­rie B besteu­ert. Als Grund­la­ge für die Steu­er dient ein Hebe­satz, der von der Stadt oder Gemein­de fest­ge­legt wird.


Rück­stän­di­ge Steu­ern nachzahlen 

Steu­er­nach­zah­lun­gen, die vom Finanz­amt nach­ge­for­dert wer­den, sind in der Regel inner­halb von vier Wochen zu zah­len. Grund­sätz­lich besteht die Mög­lich­keit, eine Raten­zah­lung zu ver­ein­ba­ren. Einen Rechts­an­spruch auf eine Raten­zah­lung gibt es jedoch nicht. Es ist immer eine Ein­zel­fall­ent­schei­dung. Soll­te eine Raten­zah­lung nicht bewil­ligt wer­den, ist das Geld mit dem Ablauf eines Monats nach der Zustel­lung des Beschei­des zu zah­len. Andern­falls kann das Finanz­amt Ver­zugs­zin­sen berech­nen. Die­se ori­en­tie­ren sich an der Steu­er­schuld und kön­nen emp­find­lich hoch sein. Aus die­sem Grund kann ein Kre­dit zur Über­brü­ckung sehr hilf­reich sein. Emp­feh­lens­wert ist die Nut­zung eines Finan­zie­rungs­rech­ners, um das güns­tigs­te Ange­bot zu ermit­teln. Gera­de bei höhe­ren Steu­er­schul­den, die eine län­ger­fris­ti­ge Kre­dit­auf­nah­me bedin­gen, ist ein güns­ti­ge­rer Zins­satz von Vor­teil, denn er wirkt sich posi­tiv auf die monat­li­chen Raten aus.