Obwohl heu­te bei­na­he jede grö­ße­re Bank in Öster­reich und Deutsch­land, die vor 1933 bezie­hungs­wei­se 1938 schon bestand, kei­nes­wegs zufäl­lig eine eige­ne His­to­ri­ker­kom­mis­si­on beschäf­tigt oder schon beschäf­tigt hat, wur­den Ban­ken etwa von der in der Geschichts­wis­sen­schaft in den 1990er Jah­ren in Mode gekom­me­nen lieux de memoi­re – For­schung als Gedächt­nis- oder Erin­ne­rungs­or­te – nicht the­ma­ti­siert. Obwohl in ihren Archi­ven längst His­to­ri­ker auf der Suche waren, kam bis­her nie­mand auf den Gedan­ken, die Ban­ken und ihre Funk­ti­on als eben­so gigan­ti­sches wie pro­ble­ma­ti­sches kol­lek­ti­ves Gedächt­nis zu untersuchen.

Das ist durch ver­schie­de­ne Fak­to­ren bedingt: Die Ban­ken selbst haben einer­seits gute juris­ti­sche Grün­de, unter dem Titel des Bank­ge­heim­nis­ses und des Daten­schut­zes die Ein­sicht in ihre Archi­ve zu unter­sa­gen oder zumin­dest zu kon­trol­lie­ren. Zum ande­ren waren und sind finan­zi­el­le Gesichts­punk­te aus­schlag­ge­bend, wenn auch – gemes­sen an den heu­ti­gen Umsät­zen und Gewin­nen – nicht wirk­lich berech­tigt. Für die His­to­ri­ker, die ver­meint­li­chen Spe­zia­lis­ten so genann­ter Auf­ar­bei­tung, besit­zen Bank­in­sti­tu­te, deren Geschich­te sie ja auch „von außen“, also mit­tels öffent­lich zugäng­li­cher Quel­len unter­su­chen könn­ten, wie­der­um einen erstaun­li­chen Man­gel an Attrak­ti­vi­tät. Ihre Bedeu­tung für das sozia­le und öko­no­mi­sche Macht­feld liegt zwar auf der Hand, den­noch exis­tie­ren nur weni­ge his­to­ri­sche Ana­ly­sen. „Kaum eine Bran­che der Wirt­schaft“, schreibt Chris­to­pher Kop­per, „fand bei der his­to­ri­schen Erfor­schung des Natio­nal­so­zia­lis­mus so wenig Auf­merk­sam­keit wie das Bank- und Kreditwesen.“ …

Die vor­lie­gen­de Stu­die hat sich zum Ziel gesetzt, auf der Grund­la­ge zahl­rei­cher Fall­dar­stel­lun­gen die Geschich­te des Ban­ken­sek­tors und ins­be­son­de­re die Pri­vat­ban­ken zu unter­su­chen. Es kann jedoch aus ver­schie­de­nen Grün­den kein Anspruch auf Voll­stän­dig­keit erho­ben wer­den. Die Arbeit wur­de in der Absicht ver­fasst, die wich­tigs­ten Pro­blem­fel­der und mög­li­che Unter­su­chungs- und Ana­ly­se­per­spek­ti­ven zu son­die­ren, um wei­te­re und wei­ter gehen­de Stu­di­en und Ana­ly­sen anzuregen. …

Quel­le /​ Link: Neu­ord­nung im Bank­we­sen. Die NS-Maß­nah­men und die Pro­ble­ma­tik der Restitution