Von Ralf Keuper
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts diskutierten verschiedene prominente Bankenvertreter über die Sinnhaftigkeit einer zentralen Kreditstelle. Im Kern ging es dabei um die Einrichtung eines Gesamtkreditobligos eines Kreditnehmers bei den in einer Zentralstelle zusammengeschlossenen Kreditgebern. Den Anfang hatte der Bankier Felix Somary in einem Beitrag für das Bank-Archiv im Jahr 1908 gemacht[1]Die Anfänge der Diskussion reichen streng genommen noch weiter zurück: “Denn schon 1897 hatte der damalige italienische Finanzminister Luigi L u z z a 11 i allmonatliche Versammlungen der … Continue reading. Im Jahr 1911 wiederholte Somary seine Forderung. Auslöser war der Konkurs der Altonaer Wachsbleiche, die bei mehreren Banken ohne deren gegenseitiges Wissen Kreditnehmer war. Unterstützt wurde Somary von den Bankiers Willy Dreyfus und Lucian Picard.[2]Bereits 1909, als die Firmen Julius Brühl und Kurt Vallentin unter ähnlichen Umständen zusammenbrachen, wurde ebenfalls auf die Notwendigkeit eines zentralen Kreditregisters hingewiesen. Im Jahr 1928 gab der Bankier Max Sokal in seinem Beitrag Kreditevidenz einen Einblick in den aktuellen Stand der Diskussion.
Relativ weit fortgeschritten war die Entwicklung zunächst in Österreich: “Seit dem Herbst 1912 liefen Bemühungen mehrerer Grazer Kreditgenossenschaften zur Schaffung eines „Zentralkredit-Katasters”, der von einem Verband der Kreditinstitute zu führen gewesen wäre. Bei Schaffung dieses Katasters dachte man zunächst an den Personalkredit und suchte Schutz gegen den Uebelstand, daß sich Personalkreditschuldner auf verschiedenen Seiten um Kredit bemühen und auch erlangen, wobei ein und dieselbe Bürgschaft gleichzeitig an mehreren Stellen als Sicherheit gegeben wird. Der Zentralkredit-Kataster hätte den wahren Wert einer solchen Bürgschaft ermitteln geholfen”[3]Kreditevidenz, von Max Sokal, in: Bank-Archiv vom 17. November 1928.
Kritik an der Konstruktion kam u.a. von Max Warburg, der die Frage aufwarf, ob durch die Verwendung einer Kreditkontrollstelle eine Verletzung des Bankgeheimnisses gegeben sei. Weiterhin wurde eingewandt, dass eine solche Zentralstelle kein taugliches Mittel zur Erfüllung der ihr zugedachten Aufgaben sei. Die Angaben, welche die Zentralstelle zu verarbeiten hat, würden stets unvollständig und daher unzuverlässig sein: “Aber selbst dann, wenn die Kontrollstelle alle Verpflichtungen des Kreditnehmers erfassen könnte, böte die so gewonnene Summe erst recht noch keine verläßliche Grundlage für die Entscheidung des Kreditgebers, da die Liquidität des Kreditnehmers keineswegs allein von Zahl und Umfang der von ihm in Anspruch genommenen Kredite abhängen müsse. Ueberdies sei aber ein bloß aus den Passiven des Kreditnehmers gewonnenes Bild, wenn nicht gleichzeitig der Stand seiner Aktiven berücksichtigt werde, falsch. Gebe aber der Kreditnehmer seine Aktiven an, so sei anzunehmen, daß er seine Passiven nicht ve…
References
↑1 | Die Anfänge der Diskussion reichen streng genommen noch weiter zurück: “Denn schon 1897 hatte der damalige italienische Finanzminister Luigi L u z z a 11 i allmonatliche Versammlungen der Bankdirektoren unter ministeriellem Vorsitz veranstaltet, in denen außer der Diskussion über allgemeine Fragen der Kreditpolitik die von den Banken eingeräumten Kredite, soweit sie Beträge von 50 000 Lire überstiegen, gegenseitig mitgeteilt wurden”. |
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↑2 | Bereits 1909, als die Firmen Julius Brühl und Kurt Vallentin unter ähnlichen Umständen zusammenbrachen, wurde ebenfalls auf die Notwendigkeit eines zentralen Kreditregisters hingewiesen |
↑3 | Kreditevidenz, von Max Sokal, in: Bank-Archiv vom 17. November 1928 |