Von Ralf Keuper
Die Verwahrung von Wertgegenständen ist das klassische Aufgabengebiet einer Bank. Im Laufe der Jahrhunderte bildeten sich neben den Deposit-Banken, die für die sichere Verwahrung und das Management der Vermögenswerte zuständig waren, mit den Custodian Banken eine weitere Art heraus. Custodians sorgen eigentlich nur für die sichere Aufbewahrung der bei ihnen hinterlegten Vermögenswerte sowie für deren Übertragung.
Heute liegen einige Vermögenswerte nur noch in digitaler Form vor, wie Kryptowährungen (Bitcoin, Ether, Litecoin) oder als digitalisierte Repräsentationen eines Vermögenswertes (Kunstwerke, Anleihen, Anteile an Unternehmen), die sog. Digital Assets.
Mit einer Gesetzesnovelle zur Kryptoverwahrung hat die Bundesregierung die rechtliche Grundlage für den Handel mit und die Aufbewahrung von digitalen Vermögenswerten gelegt[1]Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie.
Vermögenswerte, die bislang dem Kapitalmarkt nicht zugeführt werden konnten, sind nun handelbar. Banken und vergleichbare Institutionen sind in ihrer Funktion als Verwahrstelle ersetzbar. Nicht nur die Vermögenswerte werden digitalisiert, sondern auch deren Verwahrer – die Custodians. Neben den klassischen Finanzsektor tritt Decentralized Finance (DeFi) als weitere Säule hinzu.
Der vorliegende Report, der mit freundlicher Unterstützung der FinLab AG erstellt wurde, hat zum Ziel, die aktuelle Entwicklung auf dem Markt für digitale Vermögenswerte und deren Verwahrung zu veranschaulichen, wobei der Blick auf die Anbieter, neue Rollenmodelle wie Digital Asset Banks und die unterstützenden Technologien gerichtet wird.
Ein Ausblick auf künftige Entwicklungen rundet den Report ab. Er ist als Einstieg in die Thematik Decentralized Finance gedacht.
Link zum Report: Decentralized Finance (DeFi) (Non Custodial Wallets und Custodial Wallet Services)
References