Von Ralf Keuper

Der Wert öffent­lich zugäng­li­cher Infor­ma­tio­nen ten­diert gegen null. Was im Über­fluss vor­han­den ist, hat kei­nen all­zu gro­ßen Wert. Erst Knapp­heit macht ein Gut begehrt – so auch bei den Informationsgütern.

Oder genau­er:

In der Pha­se der Pro­duk­ti­on befin­det sich ein Infor­ma­ti­ons­gut im exklu­si­ven Besitz einer ein­zel­nen Per­son oder einer Per­so­nen­grup­pe (z. B. einem Unter­neh­men). In der Pha­se der (markt­li­chen) Ver­brei­tung ist es immer einer Mehr­heit von Nut­zern zugäng­lich. In der Pro­duk­ti­ons­pha­se han­delt es sich bei Infor­ma­ti­ons­gü­tern dem­zu­fol­ge immer um pri­va­te Güter, solan­ge ent­we­der wirk­lich sicher­ge­stellt ist, dass eine Wei­ter­ga­be nicht unkon­trol­liert erfolgt oder wenn Eigen­tums­rech­te in Form von Paten­ten oder Lizen­zen exis­tie­ren, mit­hil­fe derer die Nut­zung von Infor­ma­tio­nen – wenn auch häu­fig nur mit gro­ßem Auf­wand – von Zah­lun­gen abhän­gig gemacht wer­den kann[1]Öko­no­mi­sche Beson­der­hei­ten von Infor­ma­ti­ons­gü­tern.

Infor­ma­ti­ons­gü­ter müs­sen dem­nach auch nach ihrer Her­stel­lung exklu­siv sein, wenn sie ihren Wert erhal­ten wol­len. Wer sie nut­zen will, muss dafür ein Ent­gelt entrichten.