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Die BVR-Insti­tuts­si­che­rung GmbH (BVR-ISG) ist das gesetz­lich aner­kann­te Ein­la­gen­si­che­rungs­sys­tem für die genos­sen­schaft­li­chen Ban­ken in Deutsch­land (Volks­ban­ken, Raiff­ei­sen­ban­ken, PSD Ban­ken, Spar­da-Ban­ken, kirch­li­che Kre­dit­ge­nos­sen­schaf­ten, genos­sen­schaft­li­che Zen­tral­ban­ken und Hypo­the­ken­ban­ken sowie wei­te­re Spe­zi­al­in­sti­tu­te)[1]Siche­rungs­sys­tem der Volks- und Raiff­ei­sen­ban­ken. Sie erfüllt die Vor­ga­ben der EU-Richt­li­nie und des deut­schen Ein­la­gen­si­che­rungs­ge­set­zes (Ein­SiG) und schützt die Ein­la­gen der Kun­den bis zu 100.000 Euro pro Kun­de und Bank.

Kapi­tal­ba­sis und Vermögensaufbau

  • Das Stamm­ka­pi­tal der BVR-ISG beträgt 25.000 Euro.
  • Die finan­zi­el­le Aus­stat­tung erfolgt nicht pri­mär über das Stamm­ka­pi­tal, son­dern über einen Siche­rungs­fonds, der durch jähr­li­che Bei­trags­zah­lun­gen aller ange­schlos­se­nen Insti­tu­te auf­ge­baut wird.
  • Nach den gesetz­li­chen Vor­ga­ben muss­te der Fonds bis 2024 ein Ver­mö­gen in Höhe von 0,8 Pro­zent der gedeck­ten Ein­la­gen (Ein­la­gen bis 100.000 Euro pro Kun­de) der ange­schlos­se­nen Insti­tu­te erreichen.
  • Die genaue abso­lu­te Sum­me hängt von der Höhe der gedeck­ten Ein­la­gen im genos­sen­schaft­li­chen Ban­ken­sek­tor ab und wird öffent­lich nicht regel­mä­ßig bezif­fert. Sie liegt jedoch im Mil­li­ar­den­be­reich, da das genos­sen­schaft­li­che Ban­ken­sys­tem in Deutsch­land sehr groß ist.

Fonds­struk­tur und Mittelverwendung

  • Der Siche­rungs­fonds dient der Ent­schä­di­gung von Ein­le­gern im Insol­venz­fall sowie der prä­ven­ti­ven Sanie­rung von Insti­tu­ten, um Insol­ven­zen mög­lichst zu vermeiden.
  • In den letz­ten Jah­ren kam es ver­mehrt zu Fäl­len, in denen die BVR-ISG mit Bürg­schaf­ten, Garan­tien und Zah­lun­gen ein­sprin­gen muss­te. Medi­en­be­rich­te spre­chen von ein­zel­nen Hilfs­maß­nah­men im Umfang von meh­re­ren hun­dert Mil­lio­nen Euro, ins­ge­samt schät­zungs­wei­se über eine Mil­li­ar­de Euro bei den jüngs­ten Problemfällen.
  • Die BVR-ISG ist berech­tigt, im Bedarfs­fall zusätz­li­che Mit­tel von den ange­schlos­se­nen Insti­tu­ten ein­zu­for­dern, soll­te der Fonds nicht ausreichen.

Gren­zen und Herausforderungen

  • Trotz des auf­ge­bau­ten Fonds und der Mög­lich­keit, wei­te­re Mit­tel ein­zu­sam­meln, ist die BVR-ISG als GmbH for­mal nur mit 25.000 Euro Stamm­ka­pi­tal ausgestattet.
  • Die Belas­tung des Fonds steigt, wenn grö­ße­re Insti­tu­te in Schwie­rig­kei­ten gera­ten, ins­be­son­de­re bei anhal­ten­den Markt­pro­ble­men wie stei­gen­den Zin­sen oder fal­len­den Immobilienpreisen.
  • Soll­te der Fonds erschöpft sein und wei­te­re Mit­tel erfor­der­lich wer­den, könn­ten auch die ange­schlos­se­nen Insti­tu­te finan­zi­ell unter Druck geraten.

Zusam­men­fas­sung

Die finan­zi­el­le Aus­stat­tung der BVR-Insti­tuts­si­che­rung GmbH basiert auf einem Siche­rungs­fonds, der durch Bei­trä­ge der Mit­glieds­in­sti­tu­te gespeist wird und bis 2024 min­des­tens 0,8 Pro­zent der gedeck­ten Ein­la­gen umfas­sen muss(te). Das Stamm­ka­pi­tal der GmbH beträgt ledig­lich 25.000 Euro. Der Fonds dient sowohl der Ein­le­ger­ent­schä­di­gung als auch der prä­ven­ti­ven Sanie­rung von Ban­ken. Ange­sichts jüngs­ter Ent­wick­lun­gen ist die Belas­tung des Fonds gestie­gen, was die Gren­zen der finan­zi­el­len Leis­tungs­fä­hig­keit der BVR-ISG aufzeigt.

Anmer­kung RK 

Obschon kei­ne genau­en Zah­len über die Höhe der durch den Fonds gedeck­ten Ein­la­gen ver­füg­bar sind, ist m.E. die Annah­me Stand heu­te berech­tigt, dass die Mit­tel auch für wei­te­re grö­ße­re Aus­fäl­le rei­chen wer­den. Soll­te der Fall ein­tre­ten, dass die Reser­ven erschöpft sind, wer­den zunächst die Volks- und Raiff­ei­sen­ban­ken zur Kas­se gebe­ten. Wenn auch das nicht aus­reicht, haben wir ohne­hin ein gesamt­wirt­schaft­li­ches Pro­blem, das eine Ban­ken­grup­pe nicht mehr lösen kann. Völ­lig aus­schlie­ßen lässt sich die­ses Sze­na­rio nicht – das wis­sen, so hof­fen wir jetzt mal – auch die Genos­sen­schafts­ban­ken und der Verband.