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Die BVR-Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) ist das gesetzlich anerkannte Einlagensicherungssystem für die genossenschaftlichen Banken in Deutschland (Volksbanken, Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken sowie weitere Spezialinstitute)[1]Sicherungssystem der Volks- und Raiffeisenbanken. Sie erfüllt die Vorgaben der EU-Richtlinie und des deutschen Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) und schützt die Einlagen der Kunden bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank.
Kapitalbasis und Vermögensaufbau
- Das Stammkapital der BVR-ISG beträgt 25.000 Euro.
- Die finanzielle Ausstattung erfolgt nicht primär über das Stammkapital, sondern über einen Sicherungsfonds, der durch jährliche Beitragszahlungen aller angeschlossenen Institute aufgebaut wird.
- Nach den gesetzlichen Vorgaben musste der Fonds bis 2024 ein Vermögen in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen (Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde) der angeschlossenen Institute erreichen.
- Die genaue absolute Summe hängt von der Höhe der gedeckten Einlagen im genossenschaftlichen Bankensektor ab und wird öffentlich nicht regelmäßig beziffert. Sie liegt jedoch im Milliardenbereich, da das genossenschaftliche Bankensystem in Deutschland sehr groß ist.
Fondsstruktur und Mittelverwendung
- Der Sicherungsfonds dient der Entschädigung von Einlegern im Insolvenzfall sowie der präventiven Sanierung von Instituten, um Insolvenzen möglichst zu vermeiden.
- In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Fällen, in denen die BVR-ISG mit Bürgschaften, Garantien und Zahlungen einspringen musste. Medienberichte sprechen von einzelnen Hilfsmaßnahmen im Umfang von mehreren hundert Millionen Euro, insgesamt schätzungsweise über eine Milliarde Euro bei den jüngsten Problemfällen.
- Die BVR-ISG ist berechtigt, im Bedarfsfall zusätzliche Mittel von den angeschlossenen Instituten einzufordern, sollte der Fonds nicht ausreichen.
Grenzen und Herausforderungen
- Trotz des aufgebauten Fonds und der Möglichkeit, weitere Mittel einzusammeln, ist die BVR-ISG als GmbH formal nur mit 25.000 Euro Stammkapital ausgestattet.
- Die Belastung des Fonds steigt, wenn größere Institute in Schwierigkeiten geraten, insbesondere bei anhaltenden Marktproblemen wie steigenden Zinsen oder fallenden Immobilienpreisen.
- Sollte der Fonds erschöpft sein und weitere Mittel erforderlich werden, könnten auch die angeschlossenen Institute finanziell unter Druck geraten.
Zusammenfassung
Die finanzielle Ausstattung der BVR-Institutssicherung GmbH basiert auf einem Sicherungsfonds, der durch Beiträge der Mitgliedsinstitute gespeist wird und bis 2024 mindestens 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen umfassen muss(te). Das Stammkapital der GmbH beträgt lediglich 25.000 Euro. Der Fonds dient sowohl der Einlegerentschädigung als auch der präventiven Sanierung von Banken. Angesichts jüngster Entwicklungen ist die Belastung des Fonds gestiegen, was die Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit der BVR-ISG aufzeigt.
Anmerkung RK
Obschon keine genauen Zahlen über die Höhe der durch den Fonds gedeckten Einlagen verfügbar sind, ist m.E. die Annahme Stand heute berechtigt, dass die Mittel auch für weitere größere Ausfälle reichen werden. Sollte der Fall eintreten, dass die Reserven erschöpft sind, werden zunächst die Volks- und Raiffeisenbanken zur Kasse gebeten. Wenn auch das nicht ausreicht, haben wir ohnehin ein gesamtwirtschaftliches Problem, das eine Bankengruppe nicht mehr lösen kann. Völlig ausschließen lässt sich dieses Szenario nicht – das wissen, so hoffen wir jetzt mal – auch die Genossenschaftsbanken und der Verband.
References
↑1 | Sicherungssystem der Volks- und Raiffeisenbanken |
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