… Wie frei war ein Unter­neh­men in der tra­di­ti­ons­ge­lei­te­ten Wei­ter­ent­wick­lung sei­ner Unter­neh­mens­kul­tur und sei­ner geschäft­li­chen Akti­vi­tä­ten, wie fremd­be­stimmt war es unter den spe­zi­fi­schen Bedin­gun­gen des natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Regimes? Wie tief waren Ban­ken in das NS-Régime ver­strickt? Wel­chen Nut­zen hat­ten sie gege­be­nen­falls davon? Gibt es Beson­der­hei­ten für die Regio­nal­ban­ken, wel­che Unter­schie­de bestehen zwi­schen ihnen und den Großbanken? …

Vie­le Ban­ken hat­ten schon zu Beginn der NS-Herr­schaft, manch­mal in vor­aus­ei­len­dem Gehor­sam, jüdi­sche Vor­stands­mit­glie­der und ande­re Juden in lei­ten­den Posi­tio­nen ent­las­sen. Sie waren über­dies einem wach­sen­den Druck von innen aus­ge­setzt, wenn eine gro­ße Zahl von Ange­stell­ten die natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Ideo­lo­gie teil­te und gegen den „Finanz­ka­pi­ta­lis­mus“ oder jüdi­sche Ban­kiers und Mana­ger pole­mi­sier­te. So wur­de die Baye­ri­sche Ver­eins­bank (BV) als „Juden­bank“ denun­ziert, weil sie mit der Ber­li­ner Men­dels­sohn Bank einen jüdi­schen Groß­ak­tio­när hatte.

Quel­le: Horst Möl­ler: Die Baye­ri­sche Ver­eins­bank zwi­schen Resis­tenz und Gleich­schal­tung 1933–1945, Vier­tel­jah­res­hef­te für Zeit­ge­schich­te, Janu­ar 2015