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Die archivische Überlieferung von Kreditinstituten ist von entscheidender Bedeutung, steht aber vor Herausforderungen, da die meisten Banken und Sparkassen gesetzlich nicht verpflichtet sind, Archive zu unterhalten oder Unterlagen an öffentliche Archive abzugeben, sondern dies auf freiwilliger Basis geschieht. Folglich verfügen nur wenige Institute über professionell geführte Archive, obwohl große Banken in Zentralarchive investiert haben, teilweise aufgrund des öffentlichen Drucks, ihre Geschichte während der NS-Zeit aufzuarbeiten.
Öffentliche Archive, insbesondere in den neuen Bundesländern, verfügen über bedeutende Bankbestände, die oft durch die Schließung oder Fusion von Banken nach dem Zweiten Weltkrieg und der deutschen Wiedervereinigung erworben wurden. Diese Archive enthalten verschiedene Dokumente, darunter solche zur internen Organisation der Institute, Personal, Immobilien und, für Wirtschaftshistoriker besonders wichtig, Aufzeichnungen über Geschäftsbeziehungen wie Sparkonten, Wertpapierdepots und Kreditakten, die Einblicke in wirtschaftliche Verhältnisse und Kundenbeziehungen bieten.
Quelle: Die historische Überlieferung von Banken und Sparkassen (online abrufbar)