Von Ralf Keuper
Wie wohl nur wenige Organisationen in Deutschland, versteht es es die Schufa, sich in der Öffentlichkeit unbeliebt zu machen – oder besser: noch unbeliebter zu machen.
Beispielhaft dafür sind die verschiedene Maßnahmen, welche die Schufa ergriffen hat, um das Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln) zu umgehen, das eine sofortige Löschung erledigter Negativmerkmale anordnet. Zunächst bewertete die Schufa das Urteil als Einzelfallentscheidung und versuchte, dessen allgemeine Gültigkeit zu minimieren. Diese Strategie beinhaltete den Versuch, eine außergerichtliche Einigung mit dem Kläger zu erzielen, wobei dies offenbar ohne Wissen oder die Beteiligung des Anwalts des Klägers geschah, was rechtlich problematisch ist[1]Die Schufa setzt fragwürdige Mittel ein, um sich gegen das OLG Köln Urteil zur Wehr zu setzen.[2]Enthüllt: Schufa kämpft mit miesen Methoden gegen Urteil| Anwalt Christian Solmeck[3]Schufa NEUES URTEIL! (inkl. Skandal & fiese Anwaltstricks).
Darüber hinaus kontaktierte die Schufa den Kläger direkt, um einen Vergleich auszuhandeln. Dies verstößt gegen berufsrechtliche Vorschriften, die es Anwälten untersagen, direkt mit der Gegenpartei zu kommunizieren, wenn diese anwaltlich vertreten ist. Obwohl ein erster Vergleich mit der Kanzlei des Klägers geschlossen wurde, wurde ein nachfolgendes Angebot als nicht akzeptabel abgelehnt, was zu keiner Einigung führte.
Die Schufa argumentiert zudem, dass ihre internen Richtlinien und Verhaltenskodizes weiterhin gültig seien, obwohl das OLG Köln klarstellte, dass diese nicht im Widerspruch zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen dürfen[4]Dreijährige SCHUFA-Speicherung: Ein Problem für Verbraucher.
Die Versuche der Schufa, das Urteil zu umgehen, haben zu einer breiten Diskussion über die Rechte von Verbrauchern und die Praktiken von Auskunfteien geführt
References