Die BaFin hat ihre War­nung vom 7. Febru­ar 2022 aktua­li­siert, in der sie über die Risi­ken infor­miert, die mit Anla­gen in Kryp­tower­ten ver­bun­den sind.

In der War­nung weist die BaFin nun dar­auf hin, dass Kryp­tower­te nicht unter den Schutz der Ein­la­gen­si­che­rung fal­len und in aller Regel auch der Schutz der Anle­ger­ent­schä­di­gung nicht greift. Die Stel­lung des Kun­den rich­tet sich nach dem Insol­venz­recht und hängt mit­hin davon ab, ob nach der Aus­ge­stal­tung und Durch­füh­rung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses zwi­schen dem Ver­wah­rer und dem Kun­den ein Aus­son­de­rungs­recht besteht.

Quel­le /​ Link: BaFin aktua­li­siert War­nung zu Risi­ken bei Kryptowerten

Die Aktua­li­sie­rung dürf­te eine Reak­ti­on auf die Plei­te der Nuri Bank und ihre ver­trag­li­che Bezie­hung zu Sola­ris sein[1]Unmut der Sola­ris-Kun­den wächst.

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