Die BaFin hat ihre Warnung vom 7. Februar 2022 aktualisiert, in der sie über die Risiken informiert, die mit Anlagen in Kryptowerten verbunden sind.
In der Warnung weist die BaFin nun darauf hin, dass Kryptowerte nicht unter den Schutz der Einlagensicherung fallen und in aller Regel auch der Schutz der Anlegerentschädigung nicht greift. Die Stellung des Kunden richtet sich nach dem Insolvenzrecht und hängt mithin davon ab, ob nach der Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Verwahrer und dem Kunden ein Aussonderungsrecht besteht.
Quelle / Link: BaFin aktualisiert Warnung zu Risiken bei Kryptowerten
Die Aktualisierung dürfte eine Reaktion auf die Pleite der Nuri Bank und ihre vertragliche Beziehung zu Solaris sein[1]Unmut der Solaris-Kunden wächst.
References
↑1 | Unmut der Solaris-Kunden wächst |
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