Von Ralf Keuper

Apple hat ein Patent für ein Benut­zer­au­then­ti­fi­zie­rungs-Frame­work[1]USER AUTHENTICATION FRAMEWORK bean­tragt, das es den Benutzer:innen ermög­licht, digi­ta­le Iden­ti­täts­do­ku­men­te wie ihren Rei­se­pass, Füh­rer­schein oder natio­na­len Per­so­nal­aus­weis, zu spei­chern und sie zur Bestä­ti­gung ihrer Iden­ti­tät auf ihrem NFC-fähi­gen iPho­ne oder einem ande­ren mobi­len Gerät vor­zu­le­gen[2]Apple seeks NFC digi­tal iden­ti­ty patent.

Der beim US-Patent- und Mar­ken­amt (USPTO) ein­ge­reich­te Antrag legt dar, wie ver­schie­de­ne Vari­an­ten des Frame­works Tech­no­lo­gien wie NFC, RFID und Bio­me­trie nut­zen könn­ten, um digi­ta­le ID-Doku­men­te in ein siche­res Ele­ment (SE) inner­halb eines Mobil­ge­räts zu importieren.

Zum Ablauf laut Patentantrag:

Der Nut­zer  prä­sen­tiert das mobi­le Gerät/​Smartphone einem ent­spre­chen­den Lese­ge­rät, um sich zu authen­ti­fi­zie­ren. Nach­dem der Nut­zer sei­ne Iden­ti­tät, z.B. durch einen Bio­sen­sor, bestä­tigt hat, wer­den die Iden­ti­täts­da­ten aus dem Secu­re Ele­ment an das Lese­ge­rät übertragen.

So kann das Sicher­heits­ele­ment bei­spiels­wei­se so kon­fi­gu­riert wer­den, dass es Infor­ma­tio­nen spei­chert, die in dem Rei­se­pass des Nut­zers ent­hal­ten sind. Dem­entspre­chend kann der Benut­zer, wenn er einen Zoll­kon­troll­punkt pas­siert, das mobi­le Gerät einem Lese­ge­rät vor­le­gen, das von einem Zoll­be­am­ten bedient wird. Nach­dem das mobi­le Gerät die Iden­ti­tät des Benut­zers authen­ti­fi­ziert hat, kann das siche­re Ele­ment die Pass­in­for­ma­tio­nen an das …