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Am 19. Dezember 2024 veröffentlichte die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) ihren Abschlussbericht zur Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der Credit-Suisse-Krise.
Der Bericht stellt fest, dass der Nahezu-Zusammenbruch der Credit Suisse hauptsächlich auf eine selbstverschuldete Krise innerhalb der Bank zurückzuführen war. Zu den Ursachen zählen die langsame Erholung des Finanzsektors nach der Finanzkrise von 2007/2008, die niedrige Rentabilität im europäischen Bankensektor sowie ein herausforderndes Geschäftsumfeld mit anhaltend niedrigen Zinssätzen. Darüber hinaus erlitt die Credit Suisse zwischen 2010 und 2022 erhebliche finanzielle Verluste, da sie rund 15 Milliarden Schweizer Franken an Geldstrafen zahlte. Negative Medienberichterstattung und Skandale wie der Mosambik-Skandal (2016), die Überwachungsaffäre (2019) sowie die Fälle Greensill und Archegos (2021) trugen ebenfalls zur Krise bei.
Die Untersuchung deckte vier Hauptphasen von 2015 bis Juni 2023 ab und umfasste 79 Anhörungen sowie die Überprüfung zahlreicher interner und externer Dokumente. Die PUK identifizierte regulatorische Mängel, insbesondere das Fehlen wichtiger Instrumente im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen. Die langsame Entwicklung der Too-big-to-fail (TBTF)-Gesetzgebung und die zögerliche Einführung eines Public Liquidity Backstop (PLB) wurden als problematisch hervorgehoben. Der Bericht betont die Notwendigkeit, internationale Verflechtungen sowie die Größe der verbleibenden global systemrelevanten Banken in der Schweiz zu berücksichtigen.
Die PUK sieht die Verantwortung für den Vertrauensverlust und die Schieflage der Credit Suisse klar beim Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der Bank. Diese hätten sich gegenüber zahlreichen Interventionen der Finanzmarktaufsicht (Finma) renitent gezeigt. Die PUK stellte jedoch fest, dass seitens der Behörden kein kausales Fehlverhalten festgestellt werden konnte.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Bundesrat, der 2015 den Anliegen der Banken bei der Umsetzung internationaler Standards zu viel Bedeutung beimaß. Der Bundesrat gewährte Übergangsfristen bei gesetzlichen Weiterentwicklungen und schlug eine verzögerte Übernahme internationaler Standards vor. Insbesondere bei der Einführung eines PLB war das Handeln des Bundesrates aus Sicht der PUK zu zögerlich. Dieser PLB hätte systemrelevanten Banken im Sanierungsfall eine staatlich garantierte Liquiditätshilfe bieten sollen.
Die PUK hebt hervor, dass die Finma zwar ihre Aufsichtstätigkeit intensiv ausführte, jedoch kaum Wirkung zeigte. Trotz Warnungen reihte die CS „Skandal an Skandal“, ohne dass die Finma einen Gewährsentzug aussprach. Zudem ist es „nicht nachvollziehbar“, dass die Finma 2017 umfassende Eigenmittel-Erleichterungen gewährte, ohne die Bank dadurch ausreichend unter Druck zu setzen.
Im Zentrum der Untersuchungen standen auch weitere Akteure wie das eidgenössische Finanzdepartement (EFD), die Schweizerische Nationalbank (SNB) sowie die eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB). Die PUK kritisierte zudem, dass im Herbst 2022 während einer Phase massiver Liquiditätsabflüsse nicht alle beteiligten Behörden auf dem gleichen Wissensstand waren, was ein früheres Eingreifen erschwerte.
Die TBTF-Gesetzgebung wurde als unzureichend bewertet, da sie zu sehr auf die Schweiz fokussiert sei und nicht für eine Vertrauenskrise konzipiert wurde. Besonders in der Notfallplanung vernachlässige sie wichtige Marktindikatoren. Ex-Finanzdirektor Ueli Maurer erhielt ebenfalls negative Bewertungen im Bericht; die PUK kritisierte unter anderem seine Zusammenarbeit mit dem damaligen Finma-Chef sowie den Wechsel im Präsidium der Finma.
Abschließend erkennt die PUK an, dass durch das Eingreifen der Behörden eine globale Finanzkrise verhindert werden konnte, betont jedoch, dass zwingend Lehren aus der CS-Krise gezogen werden müssen. Die Untersuchungskommission richtet insgesamt 20 Empfehlungen an den Bundesrat und reicht elf Vorstöße ein. Dabei wird hervorgehoben, dass die TBTF-Regulierungen internationale Verflechtungen berücksichtigen müssen und dass es dringenden Handlungsbedarf bei der Gewährung von Erleichterungen an systemrelevante Banken gibt. Zudem muss der Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessert werden.
Der Bericht schließt mit dem Appell, dass die Schweiz lernen sollte, weniger über technische Raffinessen von Regulierungen zu sprechen und mehr über die grundlegenden Ziele des Finanzplatzes nachzudenken: Was für einen Finanzplatz will das Land? Was soll er leisten und was darf er kosten? Eine ehrliche Auseinandersetzung mit diesen Fragen könnte zu besseren Ergebnissen führen als jede technische Regulierungslösung.
Quellen und weiter Informationen:
Die wichtigsten Punkte: Das steht im PUK-Bericht zum CS-Aus
PUK-Bericht zur Credit Suisse-Krise: Jetzt die richtigen Lehren ziehen
Wie die Credit-Suisse-PUK die Sicht auf den Bankenplatz vernebelt