80,7% der Mitglieder haben einer Fusion zugestimmt, die ihre eigene Bank nicht mehr rettet, sondern nur noch beerdigt: Das Bankhaus RSA geht in der Meine Volksbank Raiffeisenbank auf, mit einer NPL-Quote, die binnen zwei Monaten von 20 auf 36 Prozent kletterte. Was wie ein Einzelfall ländlicher Misswirtschaft aussieht, ist bei genauerem Blick eine Frage der Zurechnung: Wer hat hier eigentlich Risiko genommen – und wer trägt am Ende nur die Gefahr? Die Antwort führt über eine mutmaßliche Münchner Immobilienspur direkt zu einem Sicherungssystem, das genau die Disziplin unterminiert, die es eigentlich garantieren soll.
Der Fall, kurz eingeordnet
80,7% der Mitglieder des Bankhauses RSA haben einer Not-Fusion mit der Meine Volksbank Raiffeisenbank zugestimmt – bei einem erforderlichen Quorum von 75%. Das Institut, eine kleine Genossenschaftsbank mit Sitz in Rechtmehring (Landkreis Mühldorf am Inn, Oberbayern), ist über Jahrzehnte aus mehreren Raiffeisenkassen zusammengewachsen und hatte sich erst 2014 mit einer Filiale ins Münchner Geschäftsgebiet vorgewagt. Die Eskalation lief in zwei dokumentierten Stufen: Im April 2026 hieß es, ein Stabilisierungspaket von 60 Millionen Euro reiche nicht aus, der Anteil notleidender Kredite liege bei 20%. Im Juni 2026, nach Prüfung des Jahresabschlusses 2025, waren es bereits 112 Millionen Euro und eine NPL-Quote von 36%. Bei einer Bilanzsumme von rund 1,2 Milliarden Euro ist das keine Randnotiz, sondern der bislang größte Fall in einer Reihe, die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden, Volksbank Dortmund-Nordwest, Raiffeisenbank im Hochtaunus, Volksbank Brawo und VR Plus Altmark-Wendland einschließt.
Bemerkenswert ist die Selbstauskunft des Instituts: Man sei “über mehrere Jahre sehr stark gewachsen”, dieses Wachstum sei jedoch “strukturell nicht ausgewogen” und “nicht ausreichend durch Eigenkapital, Ertragskraft, Risikotragfähigkeit und Organisation abgesichert” gewesen. Diese Formulierung verdient mehr Aufmerksamkeit, als ihr in der Berichterstattung zukommt – sie beschreibt ein Muster, nicht einen Einzelfall.
Die Risiko/Gefahr-Differenz
Niklas Luhmanns zentrale Unterscheidung aus der “Soziologie des Risikos” liefert hier einen Zugriff. Ein negatives zukünftiges Ereignis ist Risiko, wenn es einer eigenen Entscheidung zugerechnet wird – man hätte im Prinzip anders entscheiden können. Es ist Gefahr, wenn es der Umwelt zugerechnet wird: etwas, das einem zustößt, ohne dass man selbst mitentschieden hätte. Entscheidend ist, dass diese Zurechnung relational ist: Was für den Entscheider Risiko ist, ist für die von der Entscheidung Betroffenen, die selbst nicht mitentschieden haben, Gefahr.
Auf RSA übertragen: Die Wachstums- und Kreditvergabeentscheidungen des Vorstands waren Risiko – intern verantwortet, im Prinzip anders entscheidbar. Für die Mitglieder ist das Ergebnis Gefahr – etwas, das ihnen zustößt. Die Abstimmung mit 80,7% war folgerichtig keine Risikoentscheidung, sondern eine Schadensbegrenzungsentscheidung über die Folgen einer Gefahr, die andere für sie erzeugt haben. Die Mitglieder entscheiden über den Umgang mit der Konsequenz, nicht über die ursprüngliche Risikonahme.
Die Sicherungseinrichtung als Gefahr-Umverteilungsmechanismus
Der eigentlich aufschlussreiche Punkt liegt in der Funktionsweise der BVR-Solidargemeinschaft selbst. Sie konvertiert systematisch individuelles Risiko – eine Bank entscheidet sich für aggressives Wachstum – in kollektiv geteilte Gefahr: Alle anderen Genossenschaftsbanken zahlen über die Sicherungseinrichtung mit, ohne an der ursprünglichen Entscheidung beteiligt gewesen zu sein. Das stabilisiert kurzfristig den Sektor, erzeugt aber ein Risiko zweiter Ordnung. Wenn die Konsequenzen riskanten Wachstums sozialisiert werden, sinkt der disziplinierende Druck, der ein einzelnes Institut von übermäßiger Risikonahme abhalten würde – die Differenz zwischen eigenem Risiko und fremder Gefahr verschwindet aus Sicht des handelnden Vorstands,…
