Von Ralf Keuper
Gegen Mitte des 19. Jahrhunderts kam es in den preußischen Provinzen zur Gründung von als Anstalten des öffentlichen Rechts firmierenden Rentenbanken.
Damit sollte die von den Freiherren vom Stein und von Hardenberg initiierte Bauernbefreiung verwirklicht werden[1]Revolution auf dem Lande. Bauern und ländliche Unterschichten 1848⁄49 . Den Bauern war es fortan möglich, die dem Grundherrn zustehenden Leistungen statt durch Landabgabe in Form einer Geldrente zu leisten. Hierfür stellten die Rentenbanken den Grundherren Rentenbriefe aus, die sie zum Bezug feudaler Renten berichtigten. Im Gegenzug erwarben die Rentenbanken die Forderungen der Grundherren an den Bauern, die ihrerseits Verzinsung und Tilgung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an die Rentenbanken entrichten mussten. Die Absicherung der Rentenbriefe wurde durch dingliche Sicherung der Rentenbankrente gewährleistet, die allen privatrechtlichen Belastungen in einer Zwangsversteigerung im Rang voranging((Griesau, H.D.: Der Agrarkredit und die Banken. In: Schmitt, G., Steinhauser, H.: Planung, Durchführung und Kontrolle der Finanzierung von …
References